Der Bereichsleiter Vormundschaft/Soziales ist ebenfalls zuständig für soziale Aufgaben.
Leitbild der Sozialkommission Interlaken-Unterseen
Grundlage, Verankerung und Absicht
- Das Leitbild hält fest, von welchen Werten, Normen und Zielvorstellungen sich die Sozialkommission in ihrer Arbeit leiten lässt und dient als Grundlage für alle sozialpolitischen Entscheide, die in den Gemeinden Interlaken und Unterseen getroffen werden.
- Das neue Sozialhilfegesetz vom 01.01.2002 regelt die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinden. Das Leitbild berücksichtigt diese gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Sozialkommission sorgt für die Kommunikation der Inhalte dieses Leitbildes gegenüber Bevölkerung, Gemeinderat, Verwaltung und Institutionen.
Visionen und Haltung
- Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Interlaken und Unterseen führen ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben. Alle haben die Möglichkeit, sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
- Die Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Einzelpersonen und Familien, ihr Leben eigenständig und selbstverantwortlich zu gestalten, werden gefördert. Wir setzen uns für den Erhalt der bestehenden Netze ein.
- Wir respektieren jeden Menschen in seiner Einmaligkeit und begegnen ihm mit Offenheit und Wertschätzung. Wir orientieren uns an den Fähigkeiten der Einzelnen und fördern diese.
- In der Zusammenarbeit beachtet die Sozialkommission ihre jeweiligen Kompetenzen und Verantwortung.
- Die Beziehungen sind geprägt von Offenheit, Vertrauen und Kooperationsbereitschaft
- Wir setzen uns für ein Klima der Toleranz, Wertschätzung und gegenseitiger Achtung ein
- Wir sind zuverlässige Partner für Institutionen, Behörden, Bürger und Bürgerinnen
- Wir achten auf transparente verantwortungsvolle Information gegenüber Behörden und Bevölkerung
Rahmenbedingungen, Handlungsspielraum und Ziele
- Die Arbeit der Sozialkommission basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen und Aufträgen von Bund, Kanton und Gemeinde. Sie werden ergänzt durch gemeindeeigene Richtlinien, Massnahmen und Projekte.
- Die Sozialkommission ist verantwortlich für die fachgerechte Umsetzung dieser Aufgaben. Die Prävention nimmt in allen Bereichen einen hohen Stellenwert ein.
- Die Sozialkommission gibt sich folgende Kernaufgaben:
| Förderung und Intensivierung der Jugendarbeit (Betätigungs-, Mitwirkungs- und Begegnungsmöglichkeiten) |
| Initiierung und Förderung sozialer Projekte |
| Beschäftigungsmassnahmen für nicht mehr versicherte Erwerbslose |
| Familienergänzende Betreuungsangebote |
| Angebote für ältere und/oder chronischkranke Menschen |
- Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingunen wechseln ständig. Dies hat Einfluss auf die sozialpolitischen Aufgaben. Dadurch sind zeitgemässe Antworten auf die entstehenden Bedürfnisse gefordert. Die Sozialkommission erkennt den Bedarf rechtzeitig und setzt sich auf kommunaler und regionaler Ebene für eine rasche Realisation dieser Angebote ein.