Organe/Behörden
Stimmberechtigte
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie wählen die 30 Mitglieder des Grossen Gemeinderats (Gemeindeparlament) und die sieben Mitglieder des Gemeinderats im Proporzverfahren (Verhältniswahlverfahren) sowie das Gemeindepräsidium im Majorzverfahren (Mehrheitswahlverfahren).
Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben (Ausnahme: Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen).
Die Stimmberechtigten beschliessen bestimmte Sachgeschäfte an der Urne (Volksabstimmung, obligatorisches Referendum). Mehr dazu unter Volksabstimmung
Über die Initiative und das fakultative Referendum können die Stimmberechtigten weiter Einfluss nehmen.