Vormundschaft
Vormundschaft/Soziales
Der Bereichsleiter Vormundschaft/Soziales leitet den Bereich Vormundschaft fachlich und operativ. Seine Aufgaben ergeben sich insbesondere aus den Erlassen und Verträgen zum Vormundschafts- und Sozialbereich.
Vormundschaftssekretariat
Das Vormundschaftssekretariat ist der professionelle Teil der Vormundschaftsbehörde oder das vollamtliche Sekretariat der Vormundschaftsorganisation Interlaken-Unterseen-Bönigen. Das Vormundschaftssekretariat ist Anlaufstelle für Erwachsenen- und Kindesschutz. Erwachsene Personen mit Wohnsitzberechtigung in den Gemeinden Interlaken, Unterseen und Bönigen, die wegen fehlender oder eingeschränkter Handlungsfähigkeit nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu erledigen, können sich auf dem Vormundschaftssekretariat melden. Die Meldungen können auch durch Angehörige, Nachbarn, Ärztinnen / Ärzte, Spitäler oder andere Amtsstellen erfolgen. Das Sekretariat nimmt Anträge zur Errichtung von Kindesschutzmassnahmen, Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften sowie Anträge zur Zuteilung der gemeinsamen Sorge von beiden Elternteilen entgegen, führt als instruierende Amtsstelle vormundschaftliche Verfahren durch und bereitet die behördlichen Entscheide vor. Der Abteilungsleiter als Sekretär der Vormundschaftsbehörde gewährt das rechtliche Gehör, eröffnet die Beschlüsse und überwacht deren Vollzug.
Abklären von Gefährdungsmeldungen
Das Vormundschaftssekretariat hat den Auftrag, eingehende Gefährdungsmeldungen von Seiten des sozialen Umfeldes der Betroffenen abzuklären und die erforderlichen Hilfestellungen oder Massnahmen einzuleiten. Die Abklärung umfasst Gespräche mit den Betroffenen und ihrem Umfeld und ist vertraulich. Es werden Hilfestellungen und Vernetzungsmöglichkeiten (z.B. Verwandte, Spitex, Pro Senectute) geprüft, und nur wenn keine andere Möglichkeit besteht, wird eine erwachsenen oder kinderschutzschutzrechtliche Massnahme bei der Vormundschaftsorganisation Interlaken-Unterseen-Bönigen beantragt.
Vormundschaftsbehörde
Die Vormundschaftsorganisation Interlaken-Unterseen-Bönigen ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und betreibt selbständig, umfassend und eigenverantwortlich die gesamte Vormundschaftspflege und den zivilrechtlichen Kindesschutz.
Sozialdienst Amt Interlaken
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Sozialdienstes des Amtes Interlaken klären aufgrund eines Auftrags der Vormundschaftsbehörde vormundschaftliche Hilfestellungen ab und führen im Rahmen der Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB vormundschaftliche Mandate (Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften) über Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Wertschriftenverwaltung
Der Vormundschaftssekretär nimmt vormundschaftliche Inventare auf, betreut das Mündelvermögendepot und berät die privaten vormundschaftlichen Betreuer und Betreuerinnen bezüglich Vermögensanlagen im Rahmen der geltenden Vorschriften und Weisungen betreffend Mündelsicherheit.
Erbschaftswesen
Sind die gesetzlichen Erben unauffindbar, unbekannt, mit Wohnsitz im Ausland, ist jemand der Erben bevormundet, sind minderjährige Erben da, besteht eine Nacherbeneinsetzung oder wünscht ein Erbe ein Inventar, dann erteilt der Regierungsstatthalter von Interlaken der Vormundschaftskommission den Auftrag zur Prüfung und Anordnung eines Erbschaftsinventars. Minderjährige gesetzliche Erben werden durch einen Beistand während der Regelung des Nachlasses vertreten.
Revisorat
Das Revisorat revidiert die Berichte und Rechnungen der Betreuungspersonen, die nach vormundschaftsrechtlichen und buchhalterischen Gesichtspunkten geprüft werden müssen.
Anlaufstelle für Opfer von häuslicher Gewalt
Der Vormundschaftssekretär nimmt Kontakt mit Opfern von häuslicher Gewalt auf, die aufgrund einer Polizeiintervention bekannt sind. Er bietet freiwillige Beratung und Hilfestellungen an und stellt bei Bedarf die Vernetzung mit den bestehenden Fachstellen sicher. Er ist kompetente Ansprech- und Fachperson zum Thema häusliche Gewalt.
Stelle für private Mandate
Der Vormundschaftssekretär ist zuständig für die Suche, Auswahl, Beratung und Schulung von Privatpersonen, welche eine vormundschaftliche Massnahme eigenverantwortlich führen. In der Regel werden Privatpersonen für die vormundschaftliche Betreuung von betagten Personen eingesetzt.
Wie werde ich private Mandatsträgerin / privater Mandatsträger?
Für ältere, aber auch jüngere Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten alleine zu besorgen, suchen wir Beiständinnen und Beistände, so genannte private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Hilfe im Alltag, Besuche, Gespräche, kleine Besorgungen, Heimbesuche, Rechnungen einbezahlen und vieles mehr können Aufgaben sein. Es können sich alle interessierten Frauen und Männer für die Übernahme eines Mandats melden. In einem Gespräch werden die Erwartungen, Rechte und Pflichten erörtert.
Verfügen Sie über freie Zeit, sind Sie kommunikativ und arbeiten gerne mit und für Menschen? Dann melden Sie sich doch bitte per Telefon auf unserem Sekretariat, Tel: 033 826 51 64, oder per E-Mail: .
Kontakt
- Sekretär
Markus Ris - Adresse anzeigen
- 3800 Interlaken
Telefon: 033 826 51 64