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Das Postulat ist ein selbstständiger Antrag eines oder mehrerer Mitglieder des Grossen Gemeinderats. Er verpflichtet den Gemeinderat zu prüfen, ob ein Erlass oder ein Beschluss auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen sei, und dem Grossen Gemeinderat Bericht zu erstatten. Postulate werden hier erst aufgeführt, wenn sie erheblich erklärt worden sind.

Form

Schriftlich, unterzeichnet durch ein oder mehrere Mitglieder des Parlamentes, die nicht der gleichen Partei angehören müssen. Die Erstunterzeichnerin oder der Erstunterzeichner muss klar erkennbar sein (z. B. Nennung als Absenderin oder Absender des Postulats).

Einreichung

Während der Sitzung des Grossen Gemeinderats beim Ratssekretariat. Das Ratssekretariat verliest ein während der Sitzung eingereichtes Postulat unter dem Traktandum Verschiedenes.

Begründung

Eingereichte Postulate werden für die nächstmögliche Sitzung des Grossen Gemeinderats traktandiert, damit sie durch die Postulatin oder den Postulanten mündlich begründet werden können.

Erheblicherklärung

Innert sechs Monaten nach der mündlichen Begründung beantragt der Gemeinderat dem Grossen Gemeinderat, ob das Postulat erheblich erklärt werden soll oder nicht. Bis zur Erheblicherklärung kann die Postulantin oder der Postulant den Text des Vorstosses noch abändern.

Bearbeitung

Durch Beschluss des Grossen Gemeinderats wird das Postulat erheblich erklärt oder abgelehnt. Wird es abgelehnt, ist es erledigt, andernfalls geht es an den Gemeinderat, der innert zwölf Monaten die im Postulat verlangten Abklärungen tätigen und einen Bericht vorlegen muss.

Abschreibung

Mit der Vorlage des im Postulat verlangten Berichts wird das Postulat gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.

Postulate in Bearbeitung

Postulate werden hier erst aufgeführt, wenn sie erheblich erklärt worden sind.

Aktueller Stand
Frist zur Traktandierung der Beantwortung bis spätestens zur Sitzung des Grossen Gemeinderats nach dem 19. März 2025.

Erstunterzeichner: Oliver Fuchs (FDP)

Text des Vorstosses
(Stand 27. Juni 2023)
Ausgangslage:
Die in die Jahre gekommenen Freizeit- und Sportanlagen auf dem Bödeli, wie das Eisportzentrum und das Bödelibad, müssen renoviert werden, um den heutigen Ansprüchen sowie den regulatorischen energetischen Vorgaben entsprechen zu können. Für die Gemeinden stehen substanzielle Investitionen an, um die heutigen Anlagen längerfristig betreiben zu können. Die FDP-Fraktion möchte kurz- und mittelfristig die bestehenden Anlagen in Betrieb halten und hierfür die nötigen Sanierungskredite sprechen, langfristig aber auch über neue Konzepte und Anlagen diskutieren.
Auftrag an den Gemeinderat:
Der Gemeinderat wird eine Machbarkeits- und Bedarfsanalyse in Auftrag geben, welche folgende Punkte abklärt oder miteinbezieht (die Auflistung ist nicht abschliessend und darf vom Gemeinderat ergänzt werden):
- Besteht ein Bedarf an einem Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, welches nicht nur das Eissportzentrum, Hallenbad und Freibad ersetzen würde, sondern auch weitere Aktivitäten und Sportarten (Handball, Volleyball, Unihockey u.s.) abdeckt?
- Besteht ein Bedarf nach weiteren Aktivitäten wie ein Fun- oder Aqua-Park, die sinnvoll integriert werden könnten?
- Was für mögliche Synergien gibt es?
- Könnte ein solches durch die jetzige Trägerschaft, bestenfalls unter Miteinbezug privater Investitionen und oder Betreiber, längerfristig kostendeckend bis rentabel betrieben werden?
- Welche Möglichkeiten bezüglich Partnerschaften mit privaten wie auch öffentlichen Organisationen wie Bund und Kantone (Leistungssport, Nationale Leistungszentren) würde ein solches Projekt langfristig ergeben?
Dort wo notwendig und sinnvoll spricht sich der Gemeinderat mit der Einfachen Gesellschaft und oder den beteiligten Gemeinden ab.
Die Analyse soll als Entscheidungsgrundlage dienen, ob die Idee eines Sport- und Freizeitzentrums Jungfrau Region weiterverfolgt wird.
Der Gemeinderat soll eine kurzfristige Lösung zur Sanierung im Bestand mit den beteiligten Partnern anstreben, um den jetzigen Betrieb sicherzustellen. Vor weiteren Aus- oder Neubauprojekten sollen aber zwingend die oben erwähnten Abklärungen gemacht werden, und so eine Zusammenführung geprüft werden.

Einreichung
Als Motion eingereicht in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 9. Mai 2023.

Begründung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 27. Juni 2023
Motionär Oliver Fuchs erklärt, dass die Motion verschiedene Gründe habe. Der GGR habe dem Eissportzentrum eine Abfuhr erteilt. Da weitere Sanierungsprojekte anstünden, wie das Bödelibad, sei er der Meinung, dass man in Visionen denken müsse. Deshalb sollten die Machbarkeit und der Nutzen eines solchen Projekts abgeklärt werden. Er sehe Synergien, wenn man die Sportstätten zusammenfasse. Ein weiterer Punkt sei, dass in Interlaken ein grosser Teil der Fiskaleinnahmen vom Tourismus stamme. Man könnte mit dem Geld einmal etwas für die Einheimischen machen, irgendwo ein cooles Zentrum bauen, z.B. beim Flugplatz. Dort gebe es viel Infrastruktur und habe auch schon private Partner gegeben, die mit investieren würden. Nicht zuletzt könnte ein solches Projekt auch die Zusammenarbeit der Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen fördern.

Er fügt an, dass er den Motionstext leicht abgeändert habe. Er danke den Gemeinderäten Nils Fuchs und Kaspar Boss, die das Gespräch gesucht hätten, was er sehr begrüsse. Man habe einen guten Konsens gefunden. Er empfehle auch künftig, bei Motionen wie Geschäften des Gemeinderats, das Gespräch zu suchen, bevor man etwas ablehne und im Nachhinein sage, das hätte nicht sein müssen.

Umwandlung in ein Postulat und Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 19. März 2024

Beschluss:

Das Postulat Fuchs/Trafelet, Machbarkeits- und Bedarfsanalyse Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, wird erheblich erklärt. 

(einstimmig)

Beantwortung

Spätestens in der ersten Sitzung des Grossen Gemeinderats nach dem 19. März 2025.

Aktueller Stand
Frist zur Traktandierung der Beantwortung bis spätestens zur Sitzung des Grossen Gemeinderats vom August 2026.

Erstunterzeichner: Hans Romang (SP)

Text des Vorstosses
Naturnah gestaltete Siedlungsräume sind gesundheitsfördernd, attraktiv, wirt­schaftlich interessant und eine langfristige Investition in die Qualität des Ortes. Naturnahe Flächen sind von unschätzbarem Wert für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität als unsere Lebens­grundlage. Ohne biologische Vielfalt keine Bestäubung und keine Nahrung, keine saubere Luft, keine Rohstoffe für Medikamente, keine Blumen und keine Vögel zu unserer Freude. Insbesondere im Hinblick auf die anstehende Ortsplanungsrevision wird der Gemeinderat gebeten, in einem Be­richt Zustand, Entwicklung und Handlungsmöglichkeiten für mehr Biodiversität in Interlaken darzule­gen und sich dabei speziell den folgenden Aspekten zu widmen:
1.     Welche Flächen und Objekte auf dem Gemeindegebiet von Interlaken dienen schon heute als hochwertiger Lebensraum oder stellen die Vernetzung von Lebensräumen sicher? Sind einfa­che Massnahmen für eine weitere Aufwertung sinnvoll und möglich?
2.     Welche Flächen oder Bereiche in Interlaken haben das Potenzial, mit verhältnismässigem Auf­wand und in Abstimmung mit der übrigen Nutzung für die Zukunft als hochwertiger Lebensraum oder Vernetzungsgebiet aufgewertet zu werden? Dabei soll auch die Situation ausserhalb der Gemeindegrenzen einbezogen werden (Vernetzung mit anderen Gebieten, Sachplan Biodiver­sität des Kantons Bern).
3.     Welche Massnahmen ergreift die Gemeinde schon heute, um die Biodiversität nicht nur zu er­halten, sondern auch zu fördern?
4.     Welche planungs- und baurechtlichen Optionen bieten sich der Gemeinde, die Biodiversität zu fördern und auch in Zukunft auf ein lebenswertes Interlaken hinzuwirken? Bei dieser Auslegung empfiehlt es sich nicht nur, zwischen gemeindeeigenen Grundstücken und Liegenschaften, weiteren Flächen öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie privatrechtlichen Besitzverhältnis­sen zu unterscheiden, sondern es soll auch explizit auf Grundlagen und Erfahrungen aus an­dern Gemeinden und Kantonen zurückgegriffen werden.
Welche weiteren Massnahmen zur Förderung der Biodiversität sind denkbar (z. B. Unterhalt, spezifische Artenförderung, freiwillige Massnahmen, Zertifikate, Bildung)?

Einreichung
Eingereicht in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 7. Mai 2019.

Dringlichkeit
Das Büro des Grossen Gemeinderats stimmt der Dringlichkeit zu.

Begründung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 25. Juni 2019
Hans Romang ist überzeugt, dass Biodiversität unsere Lebensgrundlage sei und nennt ein paar Fakten zur Biodiversität. Die Menschen wollten eine naturnahe Umgebung, wie eine gesamtschwei­zerische Umfrage zum Wohnen der NZZ und der Wüest Partner AG im Sommer 2018 bei 1600 re­präsentativ ausgewählte Personen ergeben habe. Um die Lebensqualität bei dichterer Bauweise zu erhalten, müsse der Aussenraum eine besonders hohe Qualität aufweisen. Dieser bringe einen Wohl- und Erholungsfaktor, Begegnungs- und Spielmöglichkeiten oder Naturerlebnisse. Naherho­lung reduziere den Verkehr. Der Klimawandel erfordere Massnahmen. Die Zunahme der Hitzetage, Tropennächte und Trockenperioden seien Tatsache, ebenso höhere Ozonwerte und Sommersmog. Vor allem besiedelte Gebiete würden zu Wärmeinseln. Massnahmen könnten sein: möglichst wenig versiegelte Flächen, möglichst viel Bepflanzung, begrünte Dächer und Fassaden, Schatten spen­dende Bäume und Sträucher. Je mehr unterschiedliche Pflanzen- und Tierarten vorhanden seien, desto stabiler seien die Ökosysteme. Mit seinem Vorstoss möchte er verschiedene Fragen ange­gangen und geklärt haben. Wie sehe die heutigen Situation in Interlaken aus? Welche Möglichkei­ten bestünden zur Aufwertung in Zukunft mit verhältnismässigem Aufwand und in Abstimmung mit der übrigen Nutzung? Was tue die Gemeinde bereits heute, um die Biodiversität nicht nur zu erhal­ten, sondern auch zu fördern? Welche planungs- und baurechtlichen Optionen böten sich für die Zukunft an bezüglich gemeindeeigener Grundstücke und Liegenschaften, weiterer Flächen von öf­fentlich-rechtlichen Körperschaften oder privaten Eigentums. Welche Erfahrungen machten andere Gemeinden? Welche weiteren Massnahmen zur Förderung der Biodiversität sehe die Gemeinde? Die bevorstehende Ortsplanungsrevision 2020+ sei ideal, um diese Frage anzugehen.

Erheblicherklärung und Fristverlängerung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 15. Oktober 2019

GPK-Präsident Andreas Roth bemängelt, dass in den Sitzungsunterlagen in Papierform die Unterla­gen zu diesem Geschäft gefehlt hätten.

 Der Gemeinderat verzichtet auf mündliche Ausführungen zu seinem ausführlichen Bericht und An­trag, in dem er das Postulat zur Erheblicherklärung empfiehlt.

Hans Romang hat den Antrag des Gemeinderats mit Freude zur Kenntnis genommen. Mit der Frist­verlängerung sei er ebenfalls einverstanden. Es sei nun mit der bevorstehenden Ortsplanungsrevi­sion der richtige Zeitpunkt. Beim Stichwort Biodiversität gehe es vor allem auch um den Menschen.

Marcel von Allmen anerkennt, dass schon viel für die Biodiversität getan werde. Es gebe hohe Auf­lagen in der Landwirtschaft, aber auch viele Vorgaben für das Bauwesen. Er möchte nicht noch dichtere Regelungen. Wie hoch müsse er den seinen Rasen in Zukunft wachsen lassen, bevor er ihn schneide? Er möchte wissen, die der Postulant die Umsetzung sehe.

Hans Romang antwortet, mit dem Postulat solle ja gerade geklärt werden, wie die Umsetzung erfol­gen könne. Er sehe aber schon Möglichkeiten, wie auch mit einfachen Regeln zum Beispiel in der Umgebungsgestaltung Verbesserungen erzielt werden könnten. Bei öffentlichen Grundstücken könne die Gemeinde eigene Vorgaben machen. Er bestreite nicht, dass es bereits heute verschie­dene Vorgaben gebe. Aber es sei noch einiges möglich, um die Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.

Beschluss:

 1.     Das Postulat Romang, Biodiversität, wird erheblich erklärt.

 2.     Die Frist zur Beantwortung des Postulats wird auf vier Jahre verlängert.

 (21:4 Stimmen)

Fristverlängerung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 22. August 2023

Die Frist zur Beantwortung des Postulats Romang, Biodiversität, wird um drei Jahre verlängert.

Beantwortung

Spätestens in der ersten Sitzung des Grossen Gemeinderats nach dem 22. August 2026

In der Legislatur 2021- 2024 abgeschriebene Postulate

Aktueller Stand
Das Postulat ist am 17. Oktober 2023 abgeschrieben worden.

Erstunterzeichnerin: Manuela Nyffeler (SVP)

Text des Vorstosses
Gemäss Medienbericht vom 27. August 2019 plant der Gemeinderat spätestens Anfang 2020 dem Grossen Gemeinderat eine Kreditvorlage für die Sanierung des Bahnhofplatzes Interlaken Ost vorzulegen. Dem Gemeinderat wird beantragt, dass dem Grossen Gemeinderat min­destens zwei Sanierungsvarianten vorgelegt werden, wovon eine Variante den Rückbau des Brun­nens beinhalten soll. Die Sanierung soll nach Möglichkeit folgende Punkte berücksichtigen:
1. Auf dem Platz sind möglichst viele Grünelemente einzuplanen.
2. Die Verkehrsführung und Signalisation sollen deutlicher dargestellt werden.
3. Für das Abholen/Bringen von Passagieren sind zusätzliche Halteplätze für PKWs vorzusehen.
4. Es ist eine Touristeninformation (Stadtplan, erste Infos) einzuplanen.

Einreichung
Als dringliche Motion in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 27. August 2019.

Dringlichkeit
Das Büro des Grossen Gemeinderats stimmt der Dringlichkeit zu.

Begründung
Manuela Nyffeler hält fest, der Brunnen am Ostbahnhof sei in einem schlechten Zustand und müsse mit einem Spanngurt vor dem Auseinanderfallen gesichert werden. Dies vermittle Einheimischen und Touristen ein schlechtes Bild von Interlaken. Der Ostbahnhof sei der wichtigste Verkehrsknoten der Region. Das Gebiet um den Bahnhof sei vor 20 Jahren als Entwicklungsschwerpunkt Interlaken Ost definiert worden. Das Projekt "Bon Courage" sei finanziell unterstützt worden. Der Verein Standortförderung Interlaken Ost sei sehr aktiv. Das sei zu unterstützen. Der Ostbahnhofplatz sollte wieder eine Visitenkarte für Interlaken werden. Gemäss ihrer Rückfrage beim Amt für Gemeinden und Raumordnung sei die Gemeinde nicht mehr an das Projekt "Bon Courage" gebunden. Das Pro­jekt sei abgeschlossen und die Gelder geflossen. Die Verantwortung liege nun allein bei der Ge­meinde. Die Erkenntnisse bezüglich Verkehr und verwendeten Materialen, neue Anforderungen und die veränderte Umgebung müssten in die Sanierung einfliessen. Bei der Sanierung des Platzes sei der Rückbau des stark sanierungsbedürftigen Brunnens als Variante zu prüfen. Auf dem Platz seien möglichst viele Grünelemente einzuplanen. Die bepflanzten Rabatten und Kreisel würden häufig fotografiert. Warum sollte nicht auch ein Schlüsselpunkt wie der Ostbahnhofplatz mehr begrünt wer­den? Das Baumdach über der Unteren Bönigstrasse diene als Schattenspender, was auch auf dem Ostbahnhofplatz sehr willkommen wäre. Das Element Wasser könnte in anderer Form wie einem kleinen Brunnen oder Wasserspender weiterbestehen. Eventuell wären auch weitere Sitzelemente sinnvoll. Die Aussteigeplätze für PKWs seien nicht ausreichend. Oft würden die Taxistandplätze blockiert oder wild auf dem Platz parkiert, um Leute zu bringen oder zu holen. Die Verkehrsführung sei nicht für alle Verkehrsteilnehmenden klar. Es sollte besser markiert werden, wo Fussgänger­zone sei, wo gefahren werden dürfe und wo die Kreuzung beginne. Nach Möglichkeit sollte auch eine Touristeninformation mit Stadtplan und ersten Infos eingeplant werden. Die Platzgestaltung sollte unter dem Motto "Bon Courage", nicht "Sans Courage" stehen.

Umwandlung in ein Postulat und Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 10. Dezember 2019
Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf eine Stellungnahme.

Gemeinderat Kaspar Boss verweist auf die Ausführungen im vorherigen Traktandum, mit denen fast alles gesagt sei. Der Gemeinderat lehne die Motion ab. Einem Postulat könnte er zustimmen. Ein Postulat würde genügend Druck aufrechterhalten und sei angemessener als eine dringliche Motion mit verkürzten Fristen.

Manuela Nyffeler unterstreicht, dass sie dem Sanierungskredit für den Wasserstein zugestimmt habe. Es brauche als erstes die Sanierung des Wassersteins, bevor ein neues Konzept für den Platz angegangen werde. Sie wollte den Motionstext nicht so verstanden haben, dass der Stein nicht saniert werden könne, wenn die Motion angenommen werde. Ihr gehe es um die Gesamtsa­nierung des Platzes, in die der Wasserstein einbezogen werden müsse. Die Carsituation sei jetzt gut, aber die Auswirkungen der V-Bahn noch offen. Eine Sanierung im Jahr 2024 stimme für sie. So bestehe genügend Zeit für eine gute Planung.

Gemeinderat Kaspar Boss erachtet ein Postulat als besser als die verbindliche Form der Motion, weil doch noch vieles unklar sei. Es bestehe einzig eine Differenz bei der Form des Vorstosses, nicht beim Inhalt. Auch das Postulat halte den Druck hoch. Ein qualitätssicherndes Verfahren sei für einen Platz in dieser Grösse und Lage zwingend. Im Planungs- und Baubewilligungsverfahren be­stünden genug Einflussmöglichkeiten für die Bevölkerung.

Manuela Nyffeler  möchte wissen, wie die GGR-Mitglieder zur Umwandlung in ein Postulat stünden. Sie verweist auf den Brief des Vereins Standortförderung Interlaken Ost und geht davon aus, dass auch bei einem Postulat die Anliegen des Vereins erfüllt würden.

Gemeinderat Kaspar Boss  bestätigt, dass verschiedene Anliegen des Vereins unabhängig von der Platzsanierung weiterbehandelt werden könnten. Was ohne Baubewilligung möglich sei, könne um­gesetzt werden, auch Ideen zur Attraktivitätssteigerung.

Antonie Meyes Schürch wandelt die Motion in ein Postulat um und dankt dem Gemeinderat, dass er am Ball bleibe und Druck mache. Schade sei, dass es im heutigen Zeitpunkt rechtlich nicht mehr möglich sei, die Dringlichkeit des Vorstosses zu beschliessen.

Lorenz Schütz und Anja Liechti begrüssen die Umwandlung in ein Postulat.

Manuela Nyffeler wandelt ihren Vorstoss in ein Postulat um. 

Beschluss:
Das Postulat Nyffeler, Sanierung Bahnhofplatz Interlaken Ost, wird mit 24:0 Stimmen erheblich er­klärt.

Beantwortung

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 8. Dezember 2020
Die Frist zur Beantwortung des Postulats ist um drei Jahre verlängert worden.
Der Gemeinderat hat das Postulat spätestens in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 13. Dezember 2023 zu beantworten.

Aktueller Stand
Das Postulat ist am 17. Oktober 2023 abgeschrieben worden.

Erstunterzeichner: Adrian Aulbach (Grüne)

Text des Vorstosses
Elektroautos werden kontinuierlich günstiger und nähern sich dem Anschaffungs­preis von vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor an. Dank tieferen Betriebskosten sind sie schon heute nicht nur die klimafreundlichere, sondern oft auch die langfristig günstigere Option. Diese Option bleibt aktuell aber jenen wenigen vorbehalten, die das Auto zu Hause oder in seltene­ren Fällen am Arbeitsplatz laden können, was oft nur bei Wohneigentum der Fall ist. Der Gemeinde­rat wird daher gebeten, eine Änderung der Parkplatzpflicht im Baureglement vorzulegen, bei der:
1. die Parkplatzpflicht um einen Anteil an Parkplätzen mit Lademöglichkeit erweitert wird,
2. für zu wenig gebaute Parkplätze mit Lademöglichkeit eine erhöhte Ersatzabgabe anfällt,
3. die zusätzliche Abgabe für den Bau öffentlicher Ladestationen verwendet wird.

Einreichung
Eingereicht in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 25. August 2020.

Begründung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 20. Oktober 2020.

Adrian Aulbach bemerkt, Elektroautos würden fortlaufend günstiger und seien, wenn man die ge­samten Betriebskosten betrachte, heute oft schon günstiger als vergleichbare Autos mit Verbren­nungsmotor. Klimaschutz sei in diesem Bereich mittlerweile also keine Kostenfrage mehr und der Marktanteil von reinen Elektroautos wie auch von Plug-in-Hybriden steige zügig an. Vielen bleibe aber ein Elektroauto vorerst wegen fehlender Lademöglichkeit noch vorenthalten. Diese Personen könnten so nicht nur einen Beitrag weniger zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten, sie be­zahlten auch noch mehr für ihre Mobilität als Personen mit Wohneigentum, die selber eine Lade­möglichkeit zu Hause installieren lassen könnten. Dies sollte nicht nur aus einer ökologischen Per­spektive verhindert werden, auch aus einer sozialen Perspektive sei es nicht gut, wenn eine Spar­möglichkeit jenen vorbehalten bleibe, die eh schon besser dastehen würden. Auch wenn die Batte­rien immer schneller geladen werden könnten, bleibe langsames Laden über eine längere Dauer, etwa über Nacht zu Hause, der zu bevorzugende Weg, da es nicht nur günstiger, sondern auch schonender für das Stromnetz wie auch für die Batterie sei. Dementsprechend brauche es auch für Mietwohnungen ein Minimum an Ladeinfrastruktur. Das bestehende Instrument der Parkplatzerstel­lungspflicht solle hier genutzt werden, um nicht nur sicherzustellen, dass genug Parkplätze vorhan­den seien, sondern auch, dass auf einem Teil davon ein Auto geladen werden könne. Um der Dis­kussion vorwegzugreifen: Nein, der Markt regle dies nicht. Es gebe keinen Überschuss an Wohnun­gen, weshalb die Vermieter am längeren Hebel seien und einfach einen Bewerber ohne Sonder­wünsche wie eine Ladestation bevorzugen könnten. Ansonsten müsse man sich fragen, warum es die Parkplatzpflicht überhaupt brauche und weshalb der Markt dies nicht regle. Auch die Kosten seien moderat. Laut Metron koste der Bau einer Tiefgarage 35'000 bis 45'000 Franken pro Park­platz. Die Mehrkosten würden pro mit Lademöglichkeit ausgestattetem Parkplatz ca. 10 Prozent ausmachen, bei einer 10 bis 20 Prozent-Quote an ausgerüsteten Parkplätzen also 1 bis 2 Prozent auf die gesamte Garage. Zum Vergleich: Wenn von 20 Parkplätzen einer nicht vermietet werden könne, mache dies 5 Prozent Mehrkosten aus.

Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 10. Dezember 2019

Die GPK verzichtet auf eine Stellungnahme.

 

Gemeinderat Franz Christ führt aus, dass das Geschäft in den Unterlagen bestens beschrieben wird. Das Geschäft wurde in der Fachkommission Energie und in der Baukommission behandelt. Es gebe zunehmend mehr E-Fahrzeuge, was auch die erforderliche Infrastruktur wie Ladestationen bedeute. Eine generelle Pflicht sei nicht optimal und auch nicht zielführend. Hingegen sei diese bei Neubauten zu prüfen. Beispielsweise stelle dies bei einer neuen Tiefbaugarage mit Ladestationen ein Verkaufsargument dar. Der Gemeinderat werde das Anliegen im Rahmen der Ortsplanungsrevision einbringen und mögliche Lösungen prüfen.

 

Susanne von Hintzenstern: Das Postulat Aulbach wird unterstützt. Es sei erfreulich, dass die Elektromobilität nicht nur in Europa, sondern auch hier in der Schweiz zunimmt. Dies bedinge jedoch auch, dass genügend Ladestationen vorhanden seien. Diese seien von unterschiedlicher Ausgestaltung (schnelles versus langsames Laden). Die klare Haltung des Gemeinderates, Ladesäulen bei Neubauten zu fördern, werde sehr begrüsst. Es wäre auch zu diskutieren, wie finanzielle Anreize geschaffen werden könnten. Das Postulat ist erheblich zu erklären.

  

Beschluss: (mit grossem Mehr)

 Das Postulat Aulbach, Ladesäulenpflicht bei Neubauten, wird erheblich erklärt.

Fristverlängerung

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 25. Januar 2022

 Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen.

 

Der Gemeinderat führt schriftlich aus, bereits bei der Erheblicherklärung sei offengelegt worden, dass das Postulat im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision bearbeitet werde. Leider sei nicht gleich­zeitig mit der Erheblicherklärung auch die nötige Fristverlängerung beantragt worden. Gemäss aktuel­ler Planung dürfte die Ortsplanungsrevision im Jahr 2024 dem Grossen Gemeinderat unterbreitet wer­den.

 

Susanne von Hintzenstern als erste im Rat vertretene Mitunterzeichnerin stimmt der Fristverlängerung nach Rücksprache mit Adrian Aulbach zu. Die Verzögerung sei bedauerlich, da immer mehr Elektro­fahrzeuge im Einsatz seien und damit ein immer grösserer Bedarf an öffentlich zugänglichen Lade­möglichkeiten entstehe. Wie bei den Parkplätzen regle der Markt auch bei den Ladesäulen die Nach­frage nicht. Interlaken sollte als Energiestadt in Sachen Ladestationen vorbildlich vorangehen.

 

Lars Frederiksen bedauert für die GLP/EVP auch, dass die Bearbeitung erst in zwei bis drei Jahren erfolge. Allenfalls gebe es ja schon vorher Möglichkeiten, die umgesetzt werden könnten.

 

Beschluss:

 Die Frist zur Beantwortung des Postulats Aulbach, Ladesäulenpflicht bei Neubauten, wird einstimmig um drei Jah­re verlängert. 

Beantwortung

Spätestens in der ersten Sitzung des Grossen Gemeinderats nach dem 25, Januar 2025

Aktueller Stand
Das Postulat ist am 28. Juni 2022 abgeschrieben worden.

Erstunterzeichnerin: Antonie Meyes Schürch (SP)

Text des Vorstosses
Der Gemeinderat Interlaken wird beauftragt beim Verwaltungsrat der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG eine externe Überprüfung durch eine geeignete Fachperson zu beantra­gen. Es sind insbesondere folgende Bereiche zu begutachten:
- finanzielle Situation der Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der nötigen Rückstellungen für sämtliche Anlagen;
- Leistungsvereinbarungen mit den Trägergemeinden und der Einfluss der Trägergemeinden auf die Entscheidfindung im Verwaltungsrat;
- strategische Schwerpunkte des Verwaltungsrates für die mittel- und langfristige Entwicklung des Unternehmens;
- Aufsicht der Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat;
- Geschäftsführung, insbesondere bezüglich Personalmanagement, Kundenfreundlichkeit, Um­gang mit Mietern, Innovation sowie Massnahmen zur Attraktivitäts- und Ertragssteigerung in allen Bereichen.
Zudem hat der Gutachter Verbesserungspotential aufzuzeigen. Der Gemeinderat Interlaken hat dem Verwaltungsrat der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG gleichzeitig zu beantragen, das Gutach­ten innert einem Monat nach Abgabe dem Gemeinderat Interlaken und – soweit von andern Träger­gemeinden gewünscht – auch diesen vorzulegen.

Einreichung
Als Motion in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 16. Oktober 2018.

Begründung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 11. Dezember 2018 

Antonie Meyes Schürch bemerkt, in der Juni-Sitzung habe der Gemeinderat auf eine Anfrage von Hans Romang erklärt, es sei bekannt, dass die Situation im Bödelibad nicht gut sei. Der Gemeinde­rat werde den Geschäftsführer und eine Delegation des Verwaltungsrats treffen. Der Gemeinderat möchte die unbefriedigende Situation verbessern. Ein halbes Jahr später sei nicht bekannt, dass der Gemeinderat erfolgreich interveniert habe. Bereits vor sechs Jahren habe sie für die SVP eine Anfrage zum Bödelibad gemacht. Die zwei ersten Fragen seien gewesen „Wie beurteilt der Ge­meinderat Interlaken die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat und der Geschäftsfüh­rung? Was für Verbesserungsmöglichkeiten gibt es?" und "Wie beurteilt der Gemeinderat Interlaken die Geschäftsführung? Inwiefern besteht Handlungsbedarf im Interesse der Gemeinde Interlaken als eine der Hauptaktionärin des Bödelibads?“ Später habe der Gemeinderat geantwortet, es sei nicht Sache des Gemeinderats sich öffentlich zur Geschäftsführung zu äussern. Die Sporthalle, die zum Bödelibad gehöre, sei stark defizitär und das Freibad werde ab 2014 für über eine Million Fran­ken saniert werden. Wenn im Freibad in den letzten Jahren etwas investiert worden sei, dann sei das gut versteckt worden. Sie jedenfalls habe nichts gesehen, das in den letzten sechs Jahr saniert worden wäre. Einzig ein schitteres Häuschen sei diesen Sommer während der Badesaison endlich abgerissen worden. Immer mehr Leute vom Bödeli gingen nicht mehr in unser Bad. Das sei nicht nur verändertes Kundenverhalten. Das habe noch andere Gründe. Das Restaurant sei verwaist, das Fitnesscenter gehöre jetzt zur Physiotherapie, die Kinderstunde gebe es schon lang nicht mehr, die Sporthalle sei lieber leer als voll und dann wäre ja auch noch die Minigolfanlage. Viele Eintritte ins Bad würden nur noch auf die Abonnemente und die Schulen entfallen. Sie verwiese auf den Jahresbericht 2017 der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG. Es fehle an der Transparenz, was gut oder nicht gut laufe und was verbessert werden könnte. Der Gemeinderat dürfe nicht mehr länger warten und müsse handeln. 66 Prozent der Aktien gehörten den drei Bödeligemeinden, davon 29 Prozent der Gemeinde Interlaken. Interlaken zahle wegen der Leistungsvereinbarung jedes Jahr über 240‘000 Franken an das Bödelibad, das heisse 240’000 Franken für eine wichtige Infrastruktur unserer Gemeinde. Das Bödeli hätte das Hallenbad mit der schönsten Aussicht und auch ein ganz spezielles Freibad. Dieses biete die Möglichkeit, dem Dichtestress der Stadt und am See zu entflie­hen. Platz habe es genug, Schatten auch. Nehmt die Kinder und einen Ball mit. Wenn wir Glück hätten, wirte nächsten Sommer der Gleiche in der Sommerbeiz wie dieses Jahre. Und wenn es regne, rennt ins Hallenbad. Und ein anderes Mal gehe es dann noch auf den Minigolfplatz. Das 1930 erbaute Freibad sei ein architektonisches Juwel. Sie bitte den Gemeinderat, die Motion um externe Überprüfung des Bödelibad zu unterstützen, wie das praktisch alle Mitglieder des Grossen Gemeinderat möchten.

Umwandlung in ein Postulat und Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 7. Mai 2019
Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen.

Gemeinderat Hans-Rudolf Burkhard bestätigt, dass sich der Verwaltungsrat der Freiluft- und Hallen­bad Bödeli AG bewusst sei, dass es dringend Reformen brauche. Der Verwaltungsrat habe deshalb bereits beschlossen, eine externe Firma mit der Überprüfung der Strukturen der Aktiengesellschaft zu beauftragen. Der Gemeinderat könne die in der Motion gewünschten Themen einbringen. Es spreche nichts gegen die Erheblicherklärung des Vorstosses. Die in der Motion verlangten Abklä­rungen lägen nicht in der Zuständigkeit des Grossen Gemeinderats. Bei Erheblicherklärung hätte die Motion die Wirkung einer Richtlinienmotion. Ein Postulat könne hingegen jede "Angelegenheit der Gemeinde" betreffen. Ein erheblich erklärtes Postulat sei im Grossen Gemeinderat unabhängig vom Gegenstand des Postulats zu beantworten. Der Motionärin werde deshalb empfohlen, den Vor­stoss in ein Postulat umzuwandeln.

Antonie Meyes Schürch hat zur Kenntnis genommen, dass der Verwaltungsrat des Bödelibads eine Überprüfung beschlossen habe. Die Überprüfung müsse zwingend durch eine unabhängige Firma ohne Nähe zu Verwaltungsratsmitgliedern oder der Betriebsleitung erfolgen. Alle Themen des Tex­tes ihres Vorstosses müssten geprüft werden. Der Auftrag müsse rasch erteilt und ausgeführt wer­den. Entgegen der Publikation im Anzeiger zur Generalversammlung der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG sei der Jahresbericht bis heute nicht auf der Homepage des Bödelibads aufgeschaltet. Gemäss Jahresbericht, den sie sich trotzdem habe beschaffen können, sehe sich der Verwaltungs­rat nicht für die Sporthalle zuständig. Es sei völlig unverständlich, wenn der Verwaltungsrat schreibe, er habe sich wegen des parlamentarischen Vorstosses in Interlaken nicht um wichtige Ge­schäfte kümmern können. Auf dem Investitionskonto des Bödelibads müsste viel mehr Geld vorhan­den sein, wenn man die Gemeindebeiträge mit den ausgewiesenen Investitionen vergleiche. Sie rufe die Bevölkerung auf, das Bödelibad zu besuchen. Jeder Eintritt trage zur Verbesserung der Si­tuation bei.

Lorenz Schütz dankt der Motionärin für ihren Einsatz. Offenbar gebe es irgendwo ein schwarzes Loch, das ihn an gewisse andere Länder erinnere. Er unterstütze für die EVP/EDU die Erheblich­erklärung. Alle Punkte des Vorstosses müssten untersucht werden. Nicht der Verwaltungsrat sei das Problem des Bödelibads, sondern dessen Betriebsleitung. Es müsse etwas gehen.

Susanne von Hintzenstern dankt der Motionärin ebenfalls. Die Zeit dränge. Es sei in den letzten Jahren viel zu wenig gegangen. Die Führungsprobleme hätten viel früher angegangen werden kön­nen. Welche Firma werde die Abklärungen vornehmen und wie sehe der Zeitplan aus?

Auch für Corinne Schmidhauser ist die Überprüfung der Strukturen dringlich. Der Unmut in der Be­völkerung sei gross. Es gehe nicht darum, das Bödelibad schlecht zu machen, sondern besser. Wenn nichts gehe, müssten die Leistungen der Gemeinden gemäss Leistungsvertrag überprüft und allenfalls gekürzt werden.

Antonie Meyes Schürch wandelt die Motion in ein Postulat um und dankt dem Gemeinderat, dass er am Ball bleibe und Druck mache. Schade sei, dass es im heutigen Zeitpunkt rechtlich nicht mehr möglich sei, die Dringlichkeit des Vorstosses zu beschliessen.

Gemeinderat Hans-Rudolf Burkhard bestätigt, dass auch für den Verwaltungsrat klar sei, dass eine Firma von ausserhalb des Bödeli zugezogen werden müsse. Bezüglich der Organisationsstrukturen sei bereits Dr. Daniel Arn von der Firma Recht&Governance in Bern mandatiert worden.

Beschluss:
Der parlamentarische Vorstoss Meyes Schürch, externe Überprüfung der Freiluft- und Hallenbad Bö­deli AG, wird einstimmig als Postulat erheblich erklärt.

Beantwortung
Grosser Gemeinderat vom 30. Juni 2020
Der Gemeinderat beantragt die Frist zur Beantwortung des Postulats um zwei Jahre zu verlängern.

Die Geschäftsprüfungskommission äussert sich nicht.

Der Gemeinderat hält schriftlich fest, dass die Gemeinderäte der drei Bödeligemeinden und der Verwaltungsrat der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG übereingekommen seien, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu bilden, die durch die Firma Recht&Goverance begleitet werde und die nötigen Ab­klärungen vornehmen und Verbesserungsvorschläge vorlegen solle. Für die Abklärungen hätten die Bödeligemeinden einen Kredit von insgesamt 80'000 Franken bewilligt. Der Fortbestand des Bödeli­bads mit dem Freibad, dem Hallenbad und der Sporthalle werde unterstützt, soweit dies finanziell tragbar sei. Gemäss Terminplan werde ein Neubeginn auf den 1. Januar 2022 angestrebt, mit den nötigen Gemeindebeschlüssen im Verlauf des Jahres 2021. Der Gemeinderat beantrage eine Ver­längerung der Frist zur Beantwortung des Postulats um zwei Jahre.

Antonie Meyes Schürch weiss nicht mehr als in den Unterlagen stehe. Sie sei erfreut, dass die Ge­meinden interessiert seien das Bad und die Anlagen fortführen. Das im Postulat verlangte Gutach­ten werde aktuell nicht erstellt. Vorgesehen sei, mit einer extern begleiteten Arbeitsgruppe Abklä­rungen zu machen. Ob dies der zweckdienliche Weg sei, werde sich zeigen. Mit der Verlängerung der Antwortfrist sei sie einverstanden. Der Englische Garten habe einen guten Bezug zum Wasser hergestellt. Es sollte auch beim Bödelibad geprüft werden, ob nicht eine Verbindung vom Bad in die Aare und zurück ins Bad möglich wäre. Dies wäre ein weiterer Anreiz und eine Attraktivitätssteige­rung für das Bödelibad. Sie rufe auf, das Bödelibad zu nutzen, das sich sauber präsentiere und auch wieder ein Restaurant mit einem brauchbaren Angebot habe. 

Beschluss:
Die Frist zur Beantwortung des Postulats Meyes Schürch, externe Überprüfung der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG, wird einstimmig um zwei Jahre verlängert.

Beantwortung
Grosser Gemeinderat vom 28. Juni 2022
Der Gemeinderat beantragt das Postulats als erfüllt abzuschreiben.

Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen.

 

Gemeinderat Andreas Ritschard erinnert an die Beantwortung der Anfrage von Manuela Nyffeler-Lan­ker vom 23. März 2021 in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 14. Dezember 2021. In der Zwi­schenzeit habe der Gesellschaftsvertrag allseitig unterzeichnet werden können. Die Gemeinde Inter­laken werde im Ausschuss durch Gemeinderat Peter Michel vertreten. Der Ausschuss sei dabei, die Eigentümerstrategie der drei Bödeligemeinden zur Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG zu formulieren und werde mit dem neuen Verwaltungsrat der AG eine Leistungsvereinbarung ausarbeiten. Die Gene­ralversammlung der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG vom Juni 2022 habe die Wahl eines neu zusam­mengesetzten, von den Gemeinderäten der Bödeligemeinden unabhängigeren Verwaltungsrats vorge­nommen. Als Verwaltungsratspräsidentin sei Corinne Schmidhauser gewählt worden. Mit den durchge­führten Abklärungen, den eingeleiteten Schritten und der Wahl eines neu zusammengesetzten Verwal­tungsrats erachte der Gemeinderat das Postulat Meyes Schürch als erfüllt. Dem neuen Verwaltungsrat müsse nun das Vertrauen geschenkt werden.

 

Andreas Roth als Zweitunterzeichner des Postulats bemerkt, der neue Verwaltungsrat und der Gesell­schaftsvertrag seien schön und gut. Die Antworten auf die konkreten fünf Fragen im Postulat würden jedoch nach wie vor fehlen.

 

Gemeinderat Andreas Ritschard antwortet, die aktuelle Leistungsvereinbarung sei noch bis 2025 gültig. Ob sie früher abgelöst werde, sei offen. Der Gesellschaftsvertrag ermögliche den Gemeinden mehr Einfluss zu nehmen. Es sei ein Ausschuss mit je einem Vertreter je Gemeinde geschaffen worden, der rasch handeln könne. Der Ausschuss prüfe auch die Berichterstattung des Verwaltungsrats und stehe mit ihm in regelmässigem Kontakt. Das Controlling werde mit dem Ausschuss verbessert und entpoliti­siert.

 

Für Andreas Roth sind die Fragen im Postulat nach wie vor nicht beantwortet.

 

Roger Rüegger beantragt einen Sitzungsunterbruch, den Ratspräsident Marcel von Allmen für acht Minuten bis 21.00 Uhr bewilligt.

 

Roger Rüegger erachtet die Fragen weiterhin als nicht beantwortet. Der Verwaltungsrat solle die Fra­gen bis Ende Jahr zuhanden des Grossen Gemeinderats beantworten. Der Abschreibung des Postu­lats werde nicht zugestimmt. Er beantrage, die Frist zur Beantwortung des Postulats bis Ende Jahr zu verlängern.

 

Dorothea Simmler zeigt sich erstaunt über die Voten. Die Arbeitsgruppe habe gute Arbeit geleistet und eine Änderung eingeleitet. Dem neu zusammengesetzten Verwaltungsrat sollte nun eine Chance ge­geben werden. Die Arbeit für den neuen Verwaltungsrat beginne nun erst. Sie wünsche ihm gutes Ge­lingen. Die SP/Grünen seien mit der Abschreibung einverstanden.

 

Manuela Nyffeler-Lanker möchte für die GLP/EVP ebenfalls dem neuen Verwaltungsrat eine Chance geben, unter anderem auch die Neuregelung der Geschäftsführung ins Auge zu fassen. Gewisse Fra­gen zu Controlling, Geschäftsführung, Auftritt, Kundenkontakten etc., eben die nicht beantworteten Fra­gen aus dem Postulat, müssten nun durch den Ausschuss mit Peter Michel zur Beantwortung an den Verwaltungsrat weitergeleitet werden. Dazu müsse das Postulat nicht pendent gehalten werden. Es brauche nun Vertrauen und das Postulat könne abgeschrieben werden. Gemäss Nachfrage bei Anto­nie Meyes Schürch sei diese mit der Abschreibung einverstanden.

 

Oliver Fuchs dankt für die FDP für die Arbeit der Arbeitsgruppe und die Wahl eines neues Verwaltungs­rats.

 

Beschluss:

 Der Antrag Rüegger auf Fristverlängerung um sechs Monate wird mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.

 

Beschluss:

 Das Postulats Meyes Schürch, externe Überprüfung der Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG, wird mit 14 zu 12 Stimmen als erledigt abgeschrieben.

In der Legislatur 2017 - 2020 abgeschriebene Postulate

Aktueller Stand
Das Postulat ist am 20. Oktober 2020 abgeschrieben worden.

Erstunterzeichnerin: Beutler Heidi (SVP)

Text des Vorstosses
Der Gemeinderat wird aufgefordert mit den Besitzern (Grundstücke und Immobilien) günstige und rasch umsetzbare Lösungen vorzuschlagen, welche die Verschönerung des Ortseinganges West zum Ziel haben.

Einreichung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 19. Januar 2010

Begründung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 9. März 2010
Heidi Beutler begründet ihre Motion mit dem bekannten schlechten Bild, das sich den Gästen am Ortseingang West biete. Mit Hecken könnte viel erreicht werden. Die Container könnten zur Firma Leuenberger verschoben werden. In Anbetracht der kommenden Grossanlässe sei es dringlich, dass etwas unternommen werde.

Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 30. Juni 2010
Der Gemeinderat empfiehlt den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln und als Postulat erheblich zu erklären, den Vorstoss bei Festhalten an einer Motion jedoch abzulehnen.

Umwandlung in ein Postulat und Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 10. Dezember 2019
Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf eine Stellungnahme.

Auszug aus dem Protokoll
Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf eine Stellungnahme.
Gemeinderätin Johanna Stähli bestätigt, dass der Gemeinderat an attraktiven Ortseingängen interessiert sei. Da die Umsetzung der Motion jedoch vom Goodwill der betroffenen Liegenschaftseigentümerschaften abhängig sei, könne sie der Gemeinderat nicht selber umsetzen. Der Gemeinderat empfehle der Motionärin ihren Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.
Heidi Beutler wandelt ihre Motion in ein Postulat um. Der Eingangsbereich West sei der erste Eindruck für Gäste. Sie bitte dem Anliegen auch als Postulat die nötige Beachtung zu schenken.
David Bühler gibt dem Gemeinderat mit, doch auch kurzfristige Massnahmen im Rahmen der gesamten Verkehrsführung im Eingangsbereich West zu prüfen. Es sollte versucht werden eine Signalisation „Interlaken über Ausfahrt Ost erreichbar“ zu erwirken statt des abweisenden „Durchfahrt Interlaken erschwert“. Der Ortseingang Ost sei bereits heute gut gestaltet und würde auch Möglichkeiten für ein Informationszentrum bieten.

Beschluss
Das Postulat Beutler, Ortseingang West, wird mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme erheblich erklärt.

Beantwortung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 18. Oktober 2011
Der Gemeinderat beantwortet das Postulat und beantragt die Abschreibung.

Der Grosse Gemeinderat lehnt die Abschreibung ab und verlängert die Frist zu Behandlung um zwei Jahre.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 10. Dezember 2013
Der Gemeinderat beantragt die Frist zur Beantwortung des Postulats um zwei Jahre zu verlängern.

Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf eine Stellungnahme.
Der Gemeinderat beantragt schriftlich, die Frist zur Beantwortung des Postulats nochmals um zwei Jahre zu verlängern.

Heidi Beutler ist mit der Fristverlängerung einverstanden. Sie möchte wissen, was unter Grüngürtel zu verstehen sei und warum es so lange gedauert habe, bis ein Baurechtsvertrag habe abgeschlossen werden könne. Was sei mit dem Skandalpreis-Geschäft vorgesehen.
Gemeinderat Kaspar Boss antwortet, da noch kein Bauprojekt für eine Hartschotterverladestation vorliege, sei die Ausgestaltung eines Grüngürtels auch noch nicht festgelegt. Es sei eine Auflage der Gemeinde, dass ein Grüngürtel entstehe. Die Verhandlungen betreffend Baurecht seien nicht einfach gewesen. Die Gemeinde habe hart verhandelt, weshalb es mehr Zeit bis zu einer tragfähigen Lösung gebraucht habe. Die Firma Skandalpreis verfüge über einen gültigen Mietvertrag mit der BLS als Grundeigentümerin. Die Gemeinde habe eine Studie ausarbeiten lassen, was auf dem BLS-Terrain möglich wäre, und habe diese der BLS zukommen lassen.

Beschluss
Die Frist zur Beantwortung des Postulats Beutler, Ortseingang West, wird um zwei Jahre verlängert (einstimmig).

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 15. März 2016
Der Gemeinderat beantragt die Frist zur Beantwortung des Postulats um zwei Jahre zu verlängern.

Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf Bemerkungen.

Gemeinderat Kaspar Boss erklärt, er könne leider keine fertige Lösung präsentieren. Die AG Balmholz plane auf Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 539, Lütscheren, eine Bahnschotterverladestation. Der Gemeinderat habe dem Projekt und dem Standort zugestimmt, unter Vorbehalt, dass der Ortseingang durch das Projekt aufgewertet werden müsse und ein Grüngürtel zwischen der Därligenstrasse und der Geleise- und Industrieanlage anzustreben sei. Die Planung der AG Balmholz sei noch nicht abgeschlossen. Die REVAG recycling ag, Zweigniederlassung Interlaken, welche 2015 die Leuenberger Recycling AG übernommen habe, habe wie verlangt die Mulden bei der Güterex West entfernt. Der Bereich Bauverwaltung sei daran, mit der BLS Netz AG als Grundeigentümerin eine provisorische Gestaltung des früheren Muldenlagerplatzes zu regeln, doch lägen noch keine konkreten Ergebnisse vor, weshalb der Gemeinderat das Postulat noch nicht abschreiben möchte, um gegenüber Verhandlungspartner Druck ausüben zu können. Er hoffe, bald eine fertige Lösung präsentieren und die Abschreibung des Geschäfts beantragen zu können.
Zweitunterzeichner Ulrich Balmer erklärt anstelle von Ratspräsidentin Heidi Beutler als Motionärin, für ihn habe sich fast nichts geändert. Es sehe hinterhofmässig aus. Die Situation sei traurig, er verstehe aber die Komplexität des Areals. Es sei wohl der falsche Zeitpunkt für Tipps wie Plakate oder Blumen. Er ermutige den Gemeinderat daran zu bleiben und unterstütze den Antrag.
Franz Christ und die SVP unterstützen den Antrag um Verlängerung. Der Druck soll aufrechterhalten werden. Das Wegräumen des Lattenzauns würde bereits viel bewirken. Mit Blumen könnte allenfalls ebenfalls etwas gemacht werden.
Kaspar Boss antwortet, die Massnahmen dürften schon etwas kosten. Für eine Übergangslösung soll jedoch nicht zu viel investiert werden. Definitive Massnahmen würden erst folgen, wenn die definitive Nutzung des Areals geklärt sei.

Beschluss
Die Frist für die Beantwortung des Postulats Beutler, Ortseingang West, wird um zwei Jahre verlängert.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 27. März 2018
Der Gemeinderat beantragt das Postulats abzuschreiben.

Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf Bemerkungen.
Gemeinderat Kaspar Boss hält fest, dass der Gemeinderat und die Baukommission alles darange­setzt hätten, nach der Entfernung der Container den Ortseingang West besser zu gestalten. Der Gemeinde seien jedoch die Hände gebunden, da sie im massgebenden Perimeter nicht Grundei­gentümerin sei. Das Areal gehöre der BLS Netz AG, die es vermietet habe. Einer Orientierungsan­lage mit Stelen der Tourismusorganisation Interlaken sei im Baubewilligungsverfahren Opposition durch den Berner Heimatschutz und das Tiefbauamt des Kantons Bern erwachsen, weshalb das Baugesuch wegen Aussichtslosigkeit zurückgezogen worden sei. Der Gemeinderat habe alle Mass­nahmen dokumentiert, die er versucht habe. Eine weitere Verlängerung der Beantwortungsfrist sei nicht sinnvoll, da zurzeit nicht davon ausgegangen werden könne, dass sich die Situation in den nächsten zwei Jahren grundlegend ändere. Er sichere jedoch zu, auch nach Abschreibung des Postulats alle sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen, die einer Verbesserung der unbestrittener­massen nicht befriedigenden Situation dienten.
Ueli Balmer als Zweitunterzeichner bestätigt, dass die Postulantin mit der Abschreibung einverstan­den sei und darauf vertraue, dass der Gemeinderat das Geschäft nicht vergesse. Es habe noch ver­schiedene offene Fragen wie das "Stämpfliareal", das auch keine Zier sei, die geplante Schotterver­ladestation oder abgestellte Gastankwagen. Auch die EDU/EVP-Fraktion unterstütze die Abschrei­bung.
Gemeinderat Kaspar Boss verweist auf die Mietverträge der BLS Netz AG und teilt mit, dass das Stämpfliareal der Frutiger AG gehöre, die auch die Schotterverladestation plane. Es gehe deshalb nur bei beiden Arealen zusammen etwas.
Beat Künzli bemerkt, das Baugesuch habe zwei Komponenten. Der Orientierungsanlage sei vom Kanton aus Gründen der Verkehrssicherheit Opposition erwachsen. Erstaunlich sei gewesen, dass die Begrünung vom Heimatschutz abgelehnt worden sei. Es sei eine abgestufte Gestaltung geplant gewesen. Er wünscht, dass die Stellungnahme des Heimatschutzes noch einmal überprüft werde.
Claudia Eymann kann die Argumente des Gemeinderats nachvollziehen und stimmt der Abschrei­bung zu. 
Gemeinderat Kaspar Boss hält fest, dass das Baubewilligungsverfahren abgeschlossen sei. Es sei ein neues Gesuch nötig, wenn die Stellungnahme des Heimatschutzes angefochten werden sollte. Er versichere, dass der Gemeinderat das Thema nicht vergessen werde.
Manuela Nyffeler erkundigt sich, ob nicht ein Gesuch ohne Orientierungstafel eingereicht worden sei.
Gemeinderat Kaspar Boss wiederholt, dass die Orientierungsanlage durch das kantonale Tiefbau­amt aus Sicherheitsüberlegungen bestritten worden sei. Gegen eine reine Begrünung habe sich der Heimatschutz ausgesprochen. Das Regierungsstatthalteramt habe diese Stellungnahme stark ge­wichtet und den Bauabschlag in Aussicht gestellt. Es würde ein neues Gesuch brauchen, um gegen die Stellungnahme des Heimatschutzes vorgehen zu können. Es sei immer möglich, mit einem neuen Vorstoss die Erneuerung des Baubewilligungsverfahrens zu verlangen.
Hans Romang bleibt bei der Abschreibung des Postulats. Es sollte ein Strich unter den allgemeinen Auftrag gezogen werden, um Platz für neue Ideen zu erhalten.

Beschluss:
Die Abschreibung des Postulats Beutler, Ortseingang West, wird mit 15:12 Stimmen abgelehnt.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 20. Oktober 2020
Der Gemeinderat beantragt das Postulats abzuschreiben.

Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf eine Stellungnahme.

Der Gemeinderat hält schriftlich fest, dass der Gemeinderat und die Baukommission alles daran­gesetzt hätten, nach der Entfernung der Container den Ortseingang West besser zu gestalten. Der Gemeinde seien jedoch die Hände gebunden, da sie im massgebenden Perimeter nicht Grund­eigentümerin sei. Zurzeit könne nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Situation in den nächsten zwei Jahren grundlegend ändern lasse. Der Gemeinderat sichere jedoch zu, auch nach Abschreibung des Postulats alle sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen, die einer Verbesserung der unbestrittenermassen nicht befriedigenden Situation dienen würden. Das Postulat als ältester noch hängiger parlamentarischer Vorstoss sollte abgeschrieben werden.

Ueli Balmer stimmt als Zweitunterzeichner nach Rücksprache mit Postulantin Heidi Beutler der Ab­schreibung zu, auch wenn nicht alles optimal sei. Das Mögliche scheine gemacht worden zu sein.

Aimé Mühlemann stellt fest, dass der Vorstoss seit zehn Jahren im Umlauf sei. So lange lebe er noch nicht in Interlaken. Trotzdem habe er einiges mitbekommen. Bei der Frage, was in Interlaken störe, erhalte er häufig den Orteingang West als eine der ersten Antworten. Der Ortseingang West sei ein trostloser Anblick für alle, die mit dem Zug oder auf der Strasse nach Interlaken reisen wür­den. Der Eingang passe nicht zu einem Tourismusort wie Interlaken, der wissen müsste, wie die Ankunft aussehen sollte, damit sich alle hier willkommen fühlen würden. Mit Covid-19 sei es umso wichtiger, wieder Touristen anzulocken. Doch der Ortseingang West vermittle kein Willkommen. Warum sei seit zehn Jahren kaum etwas verbessert worden? Das Jugendparlament Berner Ober­land könne die Antwort selber geben, weil es sehe, dass die Besitzverhältnisse wenig Hoffnung las­sen würden, dass es in weiteren zehn Jahren besser sei. Die Besitzverhältnisse liessen im jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen zu. Zurzeit lasse sich nicht mehr machen, weshalb das Postulat abzu­schreiben sei. Trotzdem möchte der den Gemeinderat an sein Versprechen erinnern, dass dieser auch künftig alle Möglichkeiten nutzen wolle, die Situation zu verbessern, wenn sich Gelegenheit dazu biete. Das Anliegen bleibe wichtig.

Beschluss:
Das Postulat Beutler, Ortseingang West, wird einstimmig abgeschrieben.

Aktueller Stand
Das Postulat ist am 20. Oktober 2020 abgeschrieben worden.

Erstunterzeichnerin: Beutler Heidi (SVP)

Text des Vorstosses
Der Gemeinderat wird aufgefordert mit den Besitzern (Grundstücke und Immobilien) günstige und rasch umsetzbare Lösungen vorzuschlagen, welche die Verschönerung des Ortseinganges West zum Ziel haben.

Einreichung
Als dringliche Motion in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 25. Januar 2011

Dringlichkeit
Das Büro des Grossen Gemeinderats stimmt der Dringlichkeit zu.

Begründung
Urs Grossenbacher begründet seine Motion mit Stimmen aus dem Strassenabschnitt, der jetzt umge­baut werde, die Situation möge verkehrsfrei bleiben. Die Strassenverhältnisse seien eng. Um mehr Platz für Fussgänger zu schaffen, müssten die Strassenverhältnisse noch deutlich verengt werden. Es genüge, wenn die Geschäfte und Hotels bedient werden könnten. Bauliche Massnahmen könnten aus Kostengründen während der bereits laufenden Bauphase erfolgen. Planungen für den Höhewegab­schnitt Harderstrasse bis Klosterstrasse würden anlaufen und könnten noch angepasst werden. Post­kreuzung oder Postkreisel sei kein Thema mehr, weil die Route Centralstrasse – Marktgasse die Hauptachse werde. Es gebe ein zentrales Parkhaus in unmittelbarer Nähe. Das Zentrum werde mit erweiterter Fussgängerzone aufgewertet.

Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 3. Mai 2011
Der Gemeinderat beantragt erst in der Sitzung vom 28. Juni 2011 über die Erheblicherklärung zu befinden. Der Grosse Gemeinderat stimmt zu.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 28. Juni 2011
Der Motionär beantragt, die Beschlussfassung über die Erheblicherklärung seiner Motion um zwei Jahre zu verschieben, damit der Gemeinderat das vorgesehene Teilfahrverbot umsetzen und erste Erfahrun­gen sammeln könne. Der Grosse Gemeinderat stimmt der Verschiebung zu.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 26. März 2013
Der Gemeinderat beantragt eine Verschiebung der Beschlussfassung über die Erheblich­erklärung der Motion um zwei Jahre, weil das neue Verkehrskonzept im Zentrum, dem der Grosse Gemeinderat hat am 28. Juni 2011 zugestimmt habe, bisher wegen hängiger Beschwerden gegen die geplanten Ver­kehrsmassnahmen und weil der Gemeinderat die Massnahmen nicht umsetzen wolle, solange grös­sere Baustellen den Verkehrsfluss beeinflussen, nicht habe realisiert werden können. Der Grosse Gemeinderat stimmt der Verschiebung zu.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 3. Februar 2015
Der Gemeinderat beantragt die Beschlussfassung über die Erheblicherklärung der Motion um vier Jahre zu verschieben. Der Grosse Gemeinderat stimmt der Verschiebung zu.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 15. Mai 2018
Der Gemeinderat beantragt die Motion nicht erheblich zu erklären.
Der Zweitunterzeichner wandelt den Vorstoss in ein Postulat um.
Der Grosse Gemeinderat erklärt das Postulat erheblich.

Beantwortung

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 25. Juni 2019
Der Gemeinderat beantragt die Motion abzuschreiben.
Der Grosse Gemeinderat lehnt die Abschreibung ab und verlängert die Frist zur Beantwortung um ein Jahr.

Abschreibung

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 30. Juni 2020
Der Gemeinderat beantragt die Motion abzuschreiben.

Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen zum Geschäft.
Vizegemeindepräsident Peter Michel hält fest, dass das Teilfahrverbot auf der Teilstrecke des Hö­hewegs zwischen der Postkreuzung und der Einmündung der Harderstrasse seit über sechs Jahren in Kraft sei und sich bewähre. Auch seien im Nordquartier verschiedene flankierende Massnahmen umgesetzt worden. Eine Verschärfung des Verkehrsregimes im Schlauch, wie sie im Postulat emp­fohlen werde, sei aus Sicht des Gemeinderats nicht angezeigt. Das Postulat könne abgeschrieben werden. Mit dem Umbau der Marktgasse, der Lichtsignalanlage beim Niveauübergang Marktgasse und mit dem Wechsel der Parkplätze an der Strandbadstrasse seien flankierende Massnahmen um­gesetzt worden. Weitere mögliche Massnahmen habe der Gemeinderat nicht gefunden.
Christoph Betschart als erster im Rat anwesender Mitunterzeichner ist nach Rücksprache mit dem Postulanten mit der Abschreibung einverstanden. Es sei gemacht worden, was zu machen sei.
Ueli Balmer unterstützt die Abschreibung für die EDU/EVP. Vielleicht werde es anders mit der Bleiki­matte und die Situation müsse neu überprüft werden. Heute könne der Vorstoss aber abgeschrieben werden.
Sandra Hänggi erachtet Fussgängerzonen als wichtigen Bestandteil eines Verkehrsregimes. Fuss­gängerzonen sollte es geben. Das öV-Angebot in Interlaken sei gut. Ein Wegfall des öV sei nicht denkbar. Die heutige Regelung bewähre sich und das Postulat könne abgeschrieben werden.

Beschluss:
Das Postulat Grossenbacher, Fussgängerzone Postplatz bis Harderstrasse, wird mit 23:0 Stimmen abgeschrieben.

Aktueller Stand
Das Postulat ist am 15. Mai 2018 abgeschrieben worden.

Erstunterzeichnerin: Eugen Walther, Grüne

Text des Vorstosses
Seit Jahrzehnten spricht man von Verkehrsberuhigung und Verkehrsentlastung auf dem Höheweg. Bis heute haben keine Massnahmen zu befriedigenden Resultaten geführt. Seit 1999 besteht ein behördenverbindlicher Verkehrsrichtplan, der beim Hotel Splendid einen Poller vorsieht. Der Gemeinderat wird ersucht, den im behördenverbindlichen Verkehrsrichtplan von 1999 vorgesehenen Poller bis 2009 zu verwirklichen.

Einreichung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 21. August 2007
Eingereicht als Motion am 21. August 2007.

Begründung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 16. Oktober 2007
Auszug aus dem Protokoll: Eugen Walther begründet seine Motion mit dem seit 1999 bestehenden Verkehrsrichtplan, in dem für die Achse Höheweg festgehalten sei, dass die Durchfahrt zeitlich und saisonal gesperrt werde. Er wolle einen Stopp für den unnötigen Autotourismus auf dem Höheweg. Es brauche Massnahmen zur Bevorzugung der Fussgänger. Geschwindigkeitsbeschränkungen seien ungenügend, da sie kaum genügend kontrolliert werden könnten. Es müsse möglich sein, den Höheweg zu einem Fussgänger- und Flanierzentrum zu machen. Dazu brauche es aber rigorose Massnahmen zur Konditionierung des motorisierten Verkehrs. Wenn die Sperrung auf 2009 erfolge, sollte es möglich sein, den Verkehr ab Postplatz ins neue Parking Jungfraustrasse zu leiten.

Verschiebung der Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 11. März 2008
Mittels Ordnungsantrag wird die Abstimmung über die Erheblicherklärung um ein Jahr zurückgestellt, nachdem der Gemeinderat die Nichterheblicherklärung beantragt hatte.
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 17. März 2009
Mittels Ordnungsantrag wird die Abstimmung über die Erheblicherklärung um weitere zwei Jahre zurückgestellt, nachdem der Gemeinderat erneut die Nichterheblicherklärung beantragt hatte.
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 3. Mai 2011
Auf Antrag des Gemeinderats wird die Abstimmung über die Erheblicherklärung um eine Sitzung auf die Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 28. Juni 2011 verschoben.

Umwandlung in Postulat und Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 28. Juni 2011
Der Gemeinderat beantragt die Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat und die Erheblicherklärung als Postulat.
Kurt Trachsel als erster Unterzeichner, der noch im Rat Einsitz hat, wandelt die Motion in ein Postulat um.
Der Grosse Gemeinderat erklärt das Postulat mit 24:0 Stimmen erheblich.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 26. Juni 2012
Der Gemeinderat beantragt die Frist zur Beantwortung des Postulats um ein Jahr zu verlängern.

Der Grosse Gemeinderat verlängert die Frist zur Beantwortung des Postulats um ein Jahr.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 26. März 2013
Der Gemeinderat beantragt die Frist zur Beantwortung des Postulats um zwei Jahre zu verlängern.

Der Grosse Gemeinderat verlängert die Frist zur Beantwortung des Postulats um ein Jahr.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 26. März 2013
Der Gemeinderat beantragt die Frist zur Beantwortung des Postulats um zwei Jahre zu verlängern.

Der Grosse Gemeinderat verlängert die Frist um zwei Jahre.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 3. Februar 2015
Der Gemeinderat beantragt die Frist zur Beantwortung des Postulats um vier Jahre zu verlängern.

Der Grosse Gemeinderat verlängert die Frist um vier Jahre.

Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 15. Mai 2018
Der Gemeinderat beantragt das Postulats als erledigt abzuschreiben.

Das Postulat wird abgeschrieben.

Aktueller Stand
Beantwortung in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom dem 30. Januar 2018.

Erstunterzeichner: Kupfer Fritz (Grüne)

Text des Vorstosses
Bei Gemeindeprojekten werden zur Begrünung ausschliesslich einheimische Baum- und Straucharten gepflanzt. Der Gemeinderat wird aufgefordert, das Baureglement im Zuge der vom Kanton aufgrund der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen vom 25.5.2011 verlangten Anpassungen in der bau­rechtlichen Grundordnung (Baureglement) dementsprechend zu ergänzen.

Einreichung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 16. August 2016
Eingereicht als Motion mit folgendem Text: Bei Gemeindeprojekten werden zur Begrünung ausschliesslich einheimische Baum- und Straucharten gepflanzt. Der Gemeinderat wird aufgefordert, eine dementsprechende Änderung des Baureglements vorzulegen.

Begründung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 10. Oktober 2016
Fritz Kupfer möchte etwas für die Natur tun. Es gehe ihm darum, dass einheimische Bäume gepflanzt würden. Mit ausländischen Bäumen werde keine Natur in den Ort geholt, weil einheimische Tiere bei ausländischen Bäumen nicht die adäquate Nahrung finden würden. Es gebe auch einheimische Bäu­me, die langsam wachsen würden. Eingeführte Pflanzen könnten auch zu Problemen führen, wenn sie verwildern. wie beispielsweise die Buddleja oder der Knöterich. Er möchte keine Risiken mit fremden Bäumen, sondern nur noch einheimische Pflanzen im öffentlichen Raum.

Umwandlung in Postulat und Erheblicherklärung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 31. Januar 2017
Der Gemeinderat empfiehlt den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln und als Postulat erheblich zu erklären, den Vorstoss bei Festhalten an einer Motion jedoch abzulehnen.

Fritz Kupfer ändert den Text der Motion und wandelt diese in ein Postulat um. Der Grosse Gemeinderat erklärt das Postulat erheblich.

Beantwortung und Abschreibung
Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 30. Januar 2018
Der Gemeinderat empfiehlt das Postulat als erledigt abzuschreiben.

Der Grosse Gemeinderat hat das Postulat als erledigt abgeschrieben.

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