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eUmzugCH

  • eUmzugCH ist für Personen mit Schweizer Bürgerrecht und Personen mit ausländischer Nationalität (ausser mit Ausweis N und S) möglich.

  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen oder ins Ausland wegziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter der Einwohnerdienste vornehmen.

  • Ebenfalls bei einem Kantonswechsel von Personen aus einem Drittstaat ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zwingend (ausgenommen sind EU-BürgerInnen und CH-BürgerInnen).

  • Der Online-Dienst steht für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter nicht zur Verfügung.

Zuzug / Anmeldung

Sie sind nach Interlaken gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten an.
Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung mittels eUmzugCH oder persönlicher Vorsprache am Schalter vorzunehmen.


Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Identitätskarte oder Pass

  • Mietvertrag

  • Sorgerechtsentscheid bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern

Eine Hinterlegung des Heimatscheines ist im Kanton Bern nicht mehr nötig. Gleichzeitig werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt.

Kosten: CHF 20.00 pro volljährige Person


Ausländische Staatsangehörige

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit:

  • Gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte

  • Ausländerausweis (falls vorhanden)

  • Abmeldebestätigung der früheren Schweizer Wohnsitzgemeinde

  • Mietvertrag

  • Arbeitsvertrag

  • Heiratsurkunde (bei Neueinreise in die Schweiz)

  • Geburtsscheine der Kinder (bei Neueinreise in die Schweiz)

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Neueinreise in die Schweiz – falls vorhanden)

Kosten: CHF 25.00 pro volljährige Person
Zudem fallen zusätzliche, individuelle Gebühren für die Ausländerausweise an.


Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Interlaken müssen Sie innerhalb von 14 Tagen melden. Die Adressänderung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, telefonisch oder mittels eUmzugCH melden.

Kosten: CHF 20.00 pro volljährige Person (Schweizer Staatsangehörige)
Die fremdenpolizeilichen Gebühren werden in Rechnung gestellt.

Wegzug / Abmeldung

Sie sind aus Interlaken weggezogen?
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder mittels eUmzugCH spätestens bis zum Tag des Wegzugs ab und innerhalb von 14 Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde an.

Hinweis zum Krankenkassenobligatorium

Alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen sind verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern.
Dies muss innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder bei Geburt erfolgen. Die Versicherung kann frei gewählt werden.

Ebenfalls versicherungspflichtige sind Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, dafür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Krankenkassenbefreiung. Es gibt bestimmte Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Weitere Informationen finden Sie unter