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Bereich Soziales
General-Guisan-Strasse 43
3800 Interlaken
Telefon 033 826 51 67
E-Mail schreiben

Der Bereich Soziales ist ein eigenständiger Bereich. Das Büro Soziales ist grundsätzlich am Montag, Dienstag und Donnerstag besetzt (ferien- und krankheitsbedingte Abwesenheiten vorbehalten).

Leitung

  • Desirée Bachmann, Bereichsleiterin Soziales


Mitarbeiterin

  • Joyce Zurschmiede, Sachbearbeiterin Soziales

Die Gemeinden sind aufgrund der demografischen Entwicklung aufgefordert,

die Alterspolitik zu priorisieren und sich aktiv für die ältere Bevölkerung einzusetzen. Es gilt

herauszufinden, welche Aufgaben sich der Gesellschaft aufgrund der wachsenden Zahl der

älteren Menschen stellen.

Die Gemeinde Interlaken finanziert ab dem 1. Januar 2021 die Kosten der Eltern für familienergänzende Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien) via Betreuungsgutscheine mit. Der Grosse Gemeinderat hat dem entsprechenden Verpflichtungskredit am 12. Mai 2020 und 18. Oktober 2022 zugestimmt.

Gesuche für Betreuungsgutscheine können online über www.kibon.ch oder in Papierform beim Bereich Soziales eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Betreuungsgutscheine frühestens auf den Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Antrags ausgestellt werden. Das Gesuch muss also bis spätestens am letzten Tag des Monats vor Beginn der Betreuung vollständig eingereicht werden.
Wir empfehlen, die Gesuche online zu stellen. Wenn Sie Ihr Gesuch online ausfüllen, muss es im Folgejahr nicht neu ausgefüllt, sondern nur aktualisiert werden. Die nötigen Unterlagen können Sie im Internet hochladen oder in Papierform nachreichen.

Gesuche 01.08.2026 - 31.07.2027

Gesuche um Betreuungsgutscheine können online über www.kibon.ch erfasst werden.

Falls Sie Ihr Gesuch in Papierform einreichen wollen, verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Formular Einkommensverschlechterung (ist nur auszufüllen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen im Jahr 2026 und/oder 2027 um mehr als 20% tiefer sein wird als im Jahr 2025 UND Ihr massgebendes Einkommen im Jahr 2025 weniger als CHF 80'000.- beträgt)

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 033 826 51 67 oder per Mail an soziales@interlaken.ch gerne zur Verfügung.

Elternbriefe von Pro Juventute

Zur Geburt des ersten Kindes erhalten die frischgebackenen Eltern, die in unserer Gemeinde Wohnsitz haben, ein Abonnement für die Elternbriefe von Pro Juventute. Unsere Gemeinde schenkt ihnen ein Abonnement für 3 Jahre. Es endet automatisch und muss von den Eltern nicht gekündigt werden.

Die Geburt eines Kindes ist ein einzigartiges Ereignis und verändert den Alltag der Eltern wesentlich. Die Elternbriefe von Pro Juventute begleiten sie in diesem neuen Lebensabschnitt. Sie übermitteln monatlich auf das Alter des Kindes zugeschnittene Informationen über die anstehenden Entwicklungsschritte. Themen im ersten Lebensjahr sind u.a.: Entwicklung, Ernährung, Pflege, Schlaf, Weinen, Mutter-/Vatersein, Partnerschaft, Alleinerziehen, Grosseltern, erste Zähne, erste Schritte usw.
Eine Leseprobe finden Sie hier.

Das Elternbriefabonnement wird automatisch ausgelöst sobald die Geburt des ersten Kindes auf der Einwohnerkontrolle registriert ist.
Ergänzend steht der Eltern-Beratungsdienst gratis unter der Nummer 058 261 61 67 rund um die Uhr, an 365 Tagen zur Verfügung (https://elternberatung.projuventute.ch).

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bfu-Kinderpost

Die bfu –Beratungsstelle für Unfallverhütung unterstützt Eltern dabei, ihre Kinder vor Unfällen zu bewahren. Dazu gibt es die bfu-Kinderpost. Diese besteht aus 16 Broschüren, die Eltern bis zum vollendeten achten Lebensjahr ihres Kindes alle sechs Monate kostenlos erhalten. Die Broschüren machen auf alterstypische Gefahren aufmerksam und zeigen, wie Kinder geschützt werden können.

Haben Sie Interesse an der kostenlosten bfu-Kinderpost? Dann können Sie diese direkt bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung abonnieren (www.kinderpost.bfu.ch).

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Alter ist nicht gleich Alter und die Betagten sind nicht alle gleich!
Die Zukunftsperspektive der älteren Menschen von heute ist ein immer längerer dritter Lebensabschnitt. Die Bevölkerung in der Schweiz hat eine der höchsten Lebenserwartungen der Welt: 79.4 Jahre bei den Männern, 84.2 Jahre bei den Frauen. Die neue Rentnergeneration ist vielseitig interessiert, selbstverantwortlich und bei immer besserer Gesundheit. Eine aktive Lebensgestaltung ist gefragt.
Die Alterspolitik darf nicht nur auf die Diskussion um Versorgungsstrukturen und Kosten im Bereich der Pflege und Betreuung reduziert werden.

Die zentralen Themen der Alterspolitik sind:

  • die Vielfalt und die Individualität des Alters

  • Koordination aller Akteure der Alterspolitik und der Altersarbeit

  • Nutzung der Erfahrung von älteren Menschen als gesellschaftliche

    Ressource

  • Prävention und Gesundheitsförderung im Alter

Alterspolitik stellt eine Querschnittsaufgabe dar und tangiert als solche viele unterschiedliche Politikbereiche.
Das vorliegende Altersleitbild ist eine überarbeitete Version aus dem Jahre 2003 und bildet die Grundlage für die Alterspolitik unserer Gemeinden. Die Arbeitsgruppe wollte bewusst ein schlankes Altersleitbild und konzentrierte sich daher auf Fragen, welche den Grossteil der Betagten betreffen, wohl wissend, dass damit nicht sämtliche Altersfragen abgedeckt sind.

Das Altersleitbild 2013 wurde unter Federführung der Sozialkommissionen Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Ringgenberg, Unterseen, Wilderswil und unter Einbezug von verschiedenen Fachorganisationen und Fachpersonen aus dem Altersbereich sowie von Seniorinnen und Senioren erarbeitet. Ihnen allen gebührt grosser Dank für die engagierte Arbeit!

Arbeitsgruppe «Leitbild Alter»
Roger Berthoud, Ressortvorsteher Soziales Unterseen

Unter gewissen Voraussetzungen kann bei der Wohnsitzgemeinde ein Gesuch um unentgeltliche Bestattung gestellt werden. Gesuche für die Gemeinden Interlaken und Unterseen können beim Bereich Soziales eingereicht werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 033 826 51 67 oder per Mail an soziales@interlaken.ch gerne zur Verfügung.

Der Zuccotti-Fonds bezweckt, bedrängten oder kranken Menschen jeden Alters einen Erholungs- oder Therapieaufenthalt, der nicht anderweitig bezahlbar ist, zu ermöglichen. Grundsätzlich richtet er sich an Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Interlaken wohnen. Es können aber auch Personen aus den umliegenden Bödeli-Gemeinden berücksichtigt werden.

Die Unterstützung kann bei der Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Soziales, beantragt werden.

Zum Beispiel für:

  • Notwendige und durch die Versicherungen nicht abgedeckte medizinische oder zahnmedizinische Behandlungen, Therapien oder Pflegeangebote.

  • Dringend benötige Erholungsurlaube oder Lager für stark belastete Familien, Einzelpersonen oder Kinder.

  • Teure Einzelbegleitungen in Ferienangeboten für Menschen mit starken Behinderungen.

Es bestehen auf dem Bödeli noch weitere soziales Stiftungen, Fonds oder Vereine, die auf Gesuch hin Beiträge für bestimmte Zwecke an Private ausrichten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 033 826 51 67 oder per Mail an soziales@interlaken.ch gerne zur Verfügung.