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215.11 Reglement Kostentragung Aufnahme von Neubauten und Gebäudeveränderungen

16. Mai 1965 (aufgehoben per 7. Oktober 2026)

Dieser Reglement regelt, dass die Liegenschaftseigentümerschaft die Geometerkosten bei Neubauten und Gebäudeveränderungen zu tragen hat.

Aufgehoben durch Beschluss des Gemeinderats vom 7. Oktober 2026. Die Kostentragung für die Nachführung von Bauten und Anlagen ist heute im Kantonalen Geoinformationsgesetz vom 8. Juni 2015 (KGeoIG, BSG 215.341) geregelt.

Genehmigung
Urnenabstimmung vom 16. Mai 1965: 406 Ja gegen 185 Nein.
Regierungsrat des Kantons Bern am 9. Juli 1965