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Gemeindeschreiberei
General-Guisan-Strasse 43
3800 Interlaken
Telefon 033 826 51 41
Telefax 033 826 51 00
E-Mail schreiben

Der Bereich Gemeindeschreiberei gehört zum Ressort Präsidiales und ist ein eigenständiger Bereich.

Leitung

  • Barbara Iseli, Co-Gemeindeschreiberin

  • Brigitte Leuthold, Co-Gemeindeschreiberin

Mitarbeitende

  • Lars Sarson, Lernender 1. Lehrjahr

Der Bereich Gemeindeschreiberei organisiert Gemeindeabstimmungen und -wahlen und ist für die administrative Vorbereitung der Auszählung zuständig. Die Abstimmungskommission leitet den Urnendienst und ist verantwortlich für die Auszählung der Stimmzettel. Bei eidgenössischen oder kantonalen Wahlen oder bei Gemeindewahlen wird die Kommission durch einen EDV-Wahlausschuss unterstützt.

Der Gemeinderat sichert das Bürgerrecht der Gemeinde Interlaken zu (oder lehnt dieses ab). Die Gemeindeschreiberinnen sind administrativ für das Einbürgerungsverfahren zuständig und bereiten das Gesuch bis zum Antrag an den Gemeinderat vor. Gesuchstellende haben die erforderlichen Dokumente und Nachweise zu erbringen. Der Bereich Gemeindeschreiberei berät die Einbürgerungswilligen, händigt die Formulare aus und prüft, ob die formellen und materiellen Anforderungen erfüllt sind.
Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes:

Sind die gesetzlichen Erben unbekannt oder wohnen ohne Schweizer Vertretungsadresse im Ausland, sind Erben bevormundet oder minderjährig, besteht eine Nacherbeneinsetzung oder wünscht ein Erbe oder eine Erbin ein Inventar, prüft der Bereich Gemeindeschreiberei die Anordnung eines Erbschaftsinventars.
Der Bereich Gemeindeschreiberei eröffnet die letztwilligen Verfügungen von Personen, die bei ihrem Tod in Interlaken angemeldet waren. Er kann die Testamentseröffnung aber auch einem bernischen Notar oder einer bernischen Notarin übertragen. Davon macht der Bereich Gemeindeschreiberei immer dann Gebrauch, wenn im Siegelungsverfahren ein Steuerinventar oder ein Erbschaftsinventar angeordnet wird.

Informationsverantwortliche der Gemeinde sind die Gemeindeschreiberinnen, sofern diese Verantwortlichkeit für ein bestimmtes Geschäft nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Sie informieren die Öffentlichkeit periodisch über die wichtigsten Beschlüsse des Gemeinderats.

Die für Interlaken gültigen Reglemente können Sie hier abrufen:

Apérobeiträge oder andere Beiträge an Veranstaltungen werden durch den Bereich Gemeindeschreiberei auf Gesuch hin bewilligt, wenn ein Anlass in Interlaken stattfindet und mindestens regionale Bedeutung hat.

Die Gemeindeschreiberinnen führen das Sekretariat des Gemeinderats. Der Gemeinderat trifft sich in der Regel alle zwei Wochen zu einer Sitzungen, die im Durchschnitt rund drei Stunden dauern.

Die Gemeindeschreiberinnen führen das Sekretariat des Grossen Gemeinderats (GGR). Der GGR trifft sich in der Regel zu sieben Sitzungen pro Jahr, die im Durchschnitt etwa zwei Stunden dauern. Diese Sitzungen sind öffentlich und werden in der Woche vor der Sitzung im Anzeiger Interlaken publiziert.

In jedem Todesfall ist von Amtes wegen innert weniger Tage ein Protokoll aufzunehmen. Siegelungsbeamtinnen der Gemeinde Interlaken sind die beiden Gemeindeschreiberinnen.

Letztwillige Verfügung (Testament)
Findet sich in einem Todesfall eine letztwillige Verfügung vor, ist diese durch das Testamentseröffnungsorgan oder eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar zu eröffnen.  Die Gemeindeschreiberinnen sind das Testamentseröffnungsorgan der Gemeinde Interlaken. Muss in einem Todesfall ein Inventar erstellt werden, überträgt der Bereich Gemeindeschreiberei die Testamentseröffnung in der Regel dem Notar oder der Notarin, die oder der das Inventar aufnimmt.

Vorsorgeaufträge
Jede handlungsfähige Person kann mit einem Vorsorgeauftrag festlegen, wer sich im Fall ihrer Urteilunfähigkeit um die Betreuung und die Verwaltung ihres Vermögens kümmern und sie bei Rechtsgeschäften vertreten soll.

Letztwillige Verfügungen (Testamente) und Vorsorgeaufträge können beim Bereich Gemeindeschreiberei gegen Gebühr hinterlegt werden.

Mehr Informationen zu Testament, Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen sowie Vorkehrungen im Todesfall finden Sie in diesem Informationsblatt