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Kontakt

Bereich Bauverwaltung
General-Guisan-Strasse 43
3800 Interlaken
Telefon 033 826 51 21
E-Mail schreiben

Der Bereich Bauverwaltung gehört zum Ressort Hochbau und ist einer der zwei Bereiche der Bauabteilung.

Dem Bauverwalter sind die Bereiche Bauverwaltung und Infrastruktur unterstellt.

Leitung

  • Stefan Meier, Bauverwalter

  • Mitarbeitende

  • Michael Glarner, Bauverwalter-Stellvertreter

  • Monika Fuhrer, Sachbearbeiterin Bausekretariat

  • Nicole Imboden, Sachbearbeiterin Bausekretariat

  • Fabienne Michel, höhere technische Sachbearbeiterin Bauverwaltung

  • Nicola Salvati, Sachbearbeiter Bauverwaltung

  • Patrick Stähli, höherer technischer Sachbearbeiter Bauverwaltung

  • Ben Raja, Lernender 2. Lehrjahr

Wer bauen will, braucht eine rechtsgültige Baubewilligung. Wir stellen im Baubewilligungsverfahren sicher, dass die Bauvorhaben den bau- und umweltrechtlichen Vorschriften sowie anderen Gesetzen entsprechen.
Die Gemeinde Interlaken besitzt die volle Baubewilligungskompetenz. Mit Ausnahme von gemeindeeigenen Bauvorhaben und Vorhaben im Gastgewerbe werden die Baugesuche innerhalb der Bauverwaltung abschliessend behandelt.

Individuelle Beratung
Für eine individuelle Beratung im Zusammenhang mit Ihren Bauvorhaben stehen wir Ihnen auf Voranmeldung während den Büroöffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Telefon: 033 826 51 21 oder bauverwaltung@interlaken.ch


Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Im Kanton Bern sind Vorabklärungen, Baugesuche und Spezialverfahren über das eBau-Portal einzureichen.

Mehr Informationen zu eBau finden sie hier:


Formulare Gemeinde

Alle Formulare der Gemeinde finden Sie hier:


Formulare Kanton

Sämtliche Formulare des Kantons finden Sie hier:


Situationsplan für Baugesuche

Gestützt auf Art. 12 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD) ist zum Baugesuch ein durch den Nachführungsgeometer beglaubigter Situationsplan einzureichen. Der Situationsplan für ein Baugesuch kann in Papierform oder als Datei bei folgender Adresse bezogen werden:

Geogrid AG

Weissenaustrasse 19

3800 Unterseen

Telefon 033 826 64 64


Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Der ÖREB-Kataster führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.


Wichtige eidgenössische und kantonale Erlasse im Bauwesen

Der Brand in Crans-Montana hat das Interesse am Thema Brandschutz in Gastronomie- und Clubbetrieben und anderen Veranstaltungsorten deutlich erhöht. Hier finden Sie alle wichtigen und relevanten Informationen dazu:

Brandschutznachweis (Gebäudeversicherung Bern):

Das revidierte Energiegesetz des Kantons Bern ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Weitere Anpassungen – insbesondere zur Solarpflicht – gelten seit 1. Januar 2026.

Wichtige Punkte für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer:

Wärmeerzeugerersatz

  • Jeder Heizungsersatz ist meldepflichtig (Meldung über das eBau-Portal).

  • Beim Ersatz fossiler Heizungen in über 20-jährigen Gebäuden gelten zusätzliche Anforderungen (z. B. GEAK D, Minergie oder kantonale Standardlösung).

Solarpflicht

  • Neubauten müssen Solarenergie nutzen (seit 2026 auch unter 300 m² Gebäudefläche).

  • Geeignete Dachflächen sind möglichst vollständig mit Solaranlagen zu belegen.

  • Bei umfassenden Dachsanierungen besteht eine Meldepflicht zur Prüfung der Solareignung.

  • Für grössere Parkplätze gelten Solarausstattungspflichten.

Elektroboiler

  • Zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen bis spätestens 31.12.2043 ersetzt werden, sofern sie nicht überwiegend mit eigenproduziertem erneuerbarem Strom betrieben werden.

Sämtliche Detailregelungen, Merkblätter sowie Vollzugshilfen finden Sie auf der Website des Kantons Bern:

Gewässerschutz

Fragen rund um den Gewässerschutz sind bei der Fachstelle Siedlungsentwässerung Abwasser Region Interlaken einzureichen.

Telefon: 033 826 40 10 (Zentrale)

  • Abwasser

  • Versickerung

  • Grundwasserschutz


Kehricht, Abfälle

  • Abfallreglement

  • Abfallkonzept

  • Abfallkalender


Neophyten

Infos zu Neophyten (z. B. für Bauherrschaften bei Neubauten):