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Hier finden Sie die Sitzungsdaten des Gemeinderats für das Jahr 2023. Kurzfristige Absagen oder Verschiebungen sind jederzeit möglich und werden auf der Liste nicht angepasst.

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Organisation

Der Gemeinderat besteht mit seiner Präsidentin oder seinem Präsidenten aus sieben Mitgliedern, die von den Stimmberechtigten jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die 26. Amtsdauer seit Einführung der neuen Strukturen mit einem Grossen Gemeinderat im Jahr 1920 hat am 1. Januar 2021 begonnen und endet am 31. Dezember 2024.

Der Gemeinderat entscheidet und handelt als Kollegialbehörde. Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder haben mit Ausnahme des Gemeindepräsidiums kaum eigene Kompetenzen.

Der Gemeinderat führt die Gemeinde; er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten. Er ist für den Finanzhaushalt der Gemeinde verantwortlich und stellt die Information der Bevölkerung sicher. Der Gemeinderat arbeitet im Ressortsystem und weist jedem seiner Mitglieder jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren ein Ressort zu.

Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem andern Organ übertragen sind (Generalklausel).

Der Gemeinderat beschliesst unter anderem:

  • neue Ausgaben bis 150 000 Franken (mit Ausnahmen)

  • sämtliche gebundenen Ausgaben über 25 000 Franken

  • Nachkredite bis zehn Prozent der Ausgabe, die 10 000 Franken übersteigen

  • die Verteilung der Ressorts

  • die Verordnungen (gestützt auf eine Delegationsbefugnis in einem übergeordneten Erlass)

Der Gemeinderat wählt alle vier Jahre das Vizegemeindepräsidium aus seiner Mitte. Vizegemeindepräsident in der Legislatur 2021 bis 2024 ist Kaspar Boss (SP).

Die Mitglieder des Grossen Gemeinderates, des Gemeinderates, des Rechnungsprüfungsorgans oder einer Kommission mit Entscheidbefugnis legen bei ihrem Amtsantritt unter Vorbehalt des Berufsgeheimnisses Interessenverbindungen offen, die sie in der Ausübung des Amtes beeinflussen könnten. Die Liste ist öffentlich und wird für die Mitglieder des Grossen Gemeinderates und des Gemeinderates im ersten Quartal einer Amtsdauer im Anzeiger Interlaken publiziert, bei Ersatzwahlen innerhalb von drei Monaten nach Amtsantritt. (Art. 53 des Organisationsreglements)