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Stimmberechtigte

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde.

Sie wählen die 30 Mitglieder des Grossen Gemeinderats (Gemeindeparlament) und die sieben Mitglieder des Gemeinderats im Proporzverfahren (Verhältniswahlverfahren) sowie das Gemeindepräsidium im Majorzverfahren (Mehrheitswahlverfahren).

Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Die Stimmberechtigten beschliessen bestimmte Sachgeschäfte an der Urne (Volksabstimmung, obligatorisches Referendum). Mehr dazu unter Volksabstimmungen. Dort finden Sie auch Angaben zu den aktuellen Abstimmungsvorlagen in der Gemeinde und zu allen Gemeindeabstimmungen seit 1920 sowie Links zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.

Über die Initiative und das fakultative Referendum können die Stimmberechtigten weiter Einfluss nehmen.

Gemeindewahlen 2024

Wahlanordnung Gemeindewahlen 2024

Die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Gemeinderat, den Gemeinderat und die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 finden am 22. September 2024 statt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten findet am 27. Oktober 2024 statt.