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Aktuelles

23. September 2026

Neues Kurtaxenreglement – Stand der Arbeiten

Mit der Motion «Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements)» von Manuela Nyffeler und Irene Thali, die der Grosse Gemeinderat Interlaken am 18. März 2025 überwiesen hat, wurde eine umfassende Überarbeitung des Kurtaxenreglements angestossen, das noch aus dem Jahr 1981 stammt.
 

Zu diesem Zweck haben die sechs Gemeinden, welche das Vereinsgebiet der Tourismus-Organisation Interlaken (TOI) bilden, vor einem Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mit juristischer Unterstützung die Neufassung des Kurtaxenreglements an die Hand genommen hat. Eines der Hauptanliegen der Gemeinden ist eine Erhöhung der Kurtaxen, um einen Teil ihrer Aufwendungen für die touristischen Einrichtungen, Dienstleistungen und Veranstaltungen über die Kurtaxen finanzieren zu können.

 

Die Kurtaxe basiert auf einer gesetzlichen Grundlage der Gemeinde. Jede Vereinsgemeinde erlässt ein eigenes, inhaltlich aber mit den anderen Gemeinden abgestimmtes Reglement. Der Verwendungszweck der Kurtaxenerträge wird vom kantonalen Steuergesetz vorgegeben – was über die Kurtaxen finanziert wird, muss vor allem (auch) im Interesse der Gäste liegen.

 

Die Arbeiten zum neuen Kurtaxenreglement sind weit fortgeschritten und sollen im Oktober 2026 abgeschlossen werden. Anschliessend soll das Kurtaxenreglement in den sechs Gemeinden bis Mitte 2027 von den jeweils zuständigen Organen genehmigt werden und auf den 1. Januar 2029 in Kraft treten.

Derzeit wird zudem die Leistungsvereinbarung der sechs Gemeinden mit der Tourismusorganisation verhandelt. Die neue Leistungsvereinbarung soll zusammen mit dem neuen Kurtaxenreglement in Kraft gesetzt werden. Mit dem Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 werden die von den touristischen Leistungsträgern geforderten Vorlaufzeiten berücksichtigt.

 

Da die Änderung des Kurtaxenreglements nicht innerhalb der für die Umsetzung der Motion Nyffeler / Thali vorgegebenen Frist von 18 Monaten vorgelegt werden kann, beantragt der Gemeinderat dem Grossen Gemeinderat eine Fristverlängerung.

22. September 2026

Budget 2027

Der Gemeinderat rechnet im Budget 2027 bei einer unveränderten Steueranlage von 1.77 im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von 1'026'846 Franken. Im allgemeinen Haushalt, das heisst ohne die Spezialfinanzierungen Abfall und Liegenschaften Finanzvermögen, resultiert ein Ertragsüberschuss von 1'084'246 Franken.

 

Gegenüber dem Budget 2026 fällt das Ergebnis des allgemeinen Haushalts rund 1.33 Millionen Franken tiefer aus. Hauptgründe dafür sind insbesondere geringere Fiskalerträge, namentlich bei den juristischen Personen, höhere Beiträge an den kantonalen Lastenausgleich Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sowie weniger Gemeindebeiträge Lehrerbesoldungen und Schulgelder von anderen Gemeinden durch den Weggang der Sekundarschülerinnen und -schüler von Bönigen und Iseltwald. Positive Abweichungen sind unter anderem höhere Einnahmen aus Parkgebühren, Rückerstattungen im Bereich Tourismus sowie tiefere Belastungen beim Disparitätenabbau.

 

Für das Jahr 2027 sind Nettoinvestitionen von rund 5.98 Millionen Franken vorgesehen. Damit bewegt sich die geplante Investitionstätigkeit im mehrjährigen Vergleich weiterhin auf hohem Niveau.

Zu den kostenintensivsten Projekten (Investitionstranchen) zählen die Sanierung der Aula mit 2.50 Mio. und der Investitionsbeitrag von 1.40 Mio. an die Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG sowie die Investitionsbeiträge an die Eissportzentrum Jungfrau AG von 0.64 Mio. und für den Ersatzbau der Turnhalle Ost von 0.58 Mio.

 

Das Budget 2027 geht davon aus, dass der Gesamthaushalt eine Selbstfinanzierung von 4.96 Mio. Franken erwirtschaftet. Aufgrund der geplanten Investitionen liegt ein Finanzierungsfehlbetrag von 1.02 Mio. vor, was einem vertretbaren Selbstfinanzierungsgrad von 82.9 % entspricht. Die Verschuldung könnte 2027 ansteigen.

Per Ende 2027 wird ein Bilanzüberschuss von 46.34 Millionen Franken erwartet. Davon stammen 16.56 Mio. aus der einmaligen Umbuchung der per 2026 abgeschafften zusätzlichen Abschreibungen.

 

Wird das Budget 2027 vom Grossen Gemeinderat am 13. Oktober 2026 genehmigt, findet die Urnenabstimmung am 29. November 2026 statt.

 

Das vollständige Budget 2027 ist unter Finanzen aufgeschaltet und kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken bezogen werden.

21. September 2026

Umfrage der Stiftung UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch

Ihre Meinung ist gefragt!

Die Stiftung UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch (SAJA) führt eine Befragung zur Wahrnehmung des Gebiets rund um das UNESCO-Welterbe durch.

Ziel der Befragung ist es, besser zu verstehen, wie die lokale Bevölkerung das Gebiet des UNESCO-Welterbes SAJA wahrnimmt, welchen Bezug sie dazu hat und wie gut sie die Region kennt. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Perspektive der Bevölkerung besser zu verstehen und daraus Erkenntnisse zu zukünftigen Entwicklungen und mögliche Verbesserungen abzuleiten.

Das Ausfüllen der Umfrage dauert ungefähr 15 Minuten.

17. September 2026

Sprechstunde des Gemeinderates

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Montag, 5. Oktober 2026, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 826 51 41, für die Sprechstunde an.

16. September 2026

Bereich Steuern 23.-30. Oktober geschlossen

Im Zuge einer umfassenden Systemumstellung überführt die Steuerverwaltung des Kantons Bern sämtliche Softwareanwendungen auf eine neue technologische Plattform. Aus diesem Grund kommt es von Freitag, 23. Oktober 2026, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, zu einem geplanten Betriebsunterbruch. Während dieser Zeit stehen die Dienstleistungen der Steuerverwaltung nicht zur Verfügung.

Der Schalter des Steuerbüros Interlaken sowie der Telefondienst bleiben bereits ab Freitag, 23. Oktober 2026, bis Freitag, 30. Oktober 2026, geschlossen. In diesem Zeitraum können keine Dienstleistungen erbracht und keine Anfragen bearbeitet werden.

Ab Montag, 2. November 2026, ist der Bereich Steuern wieder wie gewohnt für Sie da.

www.taxme.ch/serviceinfo

14. September 2026

Ausschreibung Zwischennutzung Des-Alpes-Wiese 2027

Im Rahmen der Legislaturziele hat der Gemeinderat Interlaken festgehalten, auf dem Des-Alpes-Areal jährlich eine Zwischennutzung zu ermöglichen. Dies im Rahmen einer Fahrnisbaute, die für maximal drei Monate aufgebaut werden kann. Angebote, die sich vor allem an die einheimische Bevölkerung richten, werden im Auswahlverfahren bevorzugt.

Vom 20. August bis 30. Oktober 2026 können Organisationen, Vereine oder Privatpersonen ihr Gesuch für die Zwischennutzung im kommenden Jahr einreichen.

Bedingungen:

  • Angebote für Einheimische werden bevorzugt

  • Dauer: Maximal 3 Monate am Stück im Zeitraum Juni bis Oktober

  • Die maximal mögliche Fläche ist fix festgelegt (s. Geländeplan)

  • Gebühr für die Nutzung der Wiese: pauschal CHF 2500.- für drei Monate. Allfällige Entschädigungen für Erwerbsausfall und/oder Landschaden sind mit dem Pächter zu klären.

  • Zufahrt/Erschliessung für motorisierten Verkehr via Strandbadstrasse

  • Keine Parkplätze vorhanden (öffentliche Parkplätze bspw. beim Kursaal oder bei der Schlosskirche nutzen)

  • Je nach Angebot muss vorgängig ein Depot geleistet werden

  • Ein gastgewerbliches Dauerangebot ist ausgeschlossen (keine Konkurrenz für das gemeindeeigene Restaurant Des Alpes)

Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Die Eingabefrist endet am 30. Oktober 2026. Im Anschluss werden die Gesuche gesichtet. Der Gemeinderat entscheidet Mitte Dezember, welches Angebot 2027 ausgeführt werden darf, und wird das ausgewählte Projekt entsprechend kommunizieren.

11. September 2026

Protokoll der GGR-Sitzung vom 25. August 2026

Protokolle früherer GGR-Sitzungen (seit 2015) finden Sie hier:

3. September 2026

Japankäfer: Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – Umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein besonders gefährlicher Quarantäneschädling. Er kann zahlreiche Kultur-, Obst-, Zier- und Wildpflanzen befallen und erhebliche Schäden verursachen.

Gestützt auf die Allgemeinverfügung des Kantons Bern betreffend Massnahmen gegen den Japankäfer befindet sich die Gemeinde Interlaken im festgelegten Befallsherd. Die Gemeinde informiert die Bevölkerung über die geltenden Massnahmen und Verhaltensregeln. Wir bitten die Einwohnerinnen und Einwohner, die angeordneten Bestimmungen einzuhalten und verdächtige Käferfunde zu melden. Informationen zur Erkennung des Japankäfers und zu den geltenden Massnahmen können dem nachstehenden Flyer entnommen werden.

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung wurden verschiedene Massnahmen angeordnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rasen-, Wiesen- und Weideflächen dürfen bis zum 30. September 2026 nicht bewässert werden.

  • Frisches Grüngut darf nicht aus dem Befallsherd herausgeführt werden.

  • Kompostmaterial darf nicht aus dem Befallsherd herausgeführt werden.

  • Oberboden darf grundsätzlich nicht aus dem Befallsherd herausgeführt werden.

  • Verdächtige Käferfunde sind umgehend zu melden.

Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und so zur Eindämmung des Japankäfers beizutragen.

Flyer mit Informationen und Verhaltensregeln
Im nachstehenden Flyer finden Sie Informationen zur Erkennung des Japankäfers sowie zu den geltenden Massnahmen und Verhaltensregeln.

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Informationen des Kantons Bern sowie des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Bekämpfung des Japankäfers.

26. August 2026

Kurzbericht aus dem GGR vom 25. August

Ersatzwahl in die Kommission für Kultur und Freizeit

Sandra Burgermeister und Lea Feuz sind aus der Kommission für Kultur und Freizeit zurückgetreten. Die GLP schlägt für ihren Sitz Flurina Zingg (EVP, Fraktion EVP/GLP) vor, die SP/Grüne/Junges Linkes Bündnis für ihren Sitz ihr Fraktionsmitglied Ramona Michel.

 

Beschluss:

Der GGR hat auf Antrag der GLP Flurina Zingg und auf Antrag der SP/Grüne/JLB Ramona Michel für den Rest der laufenden Legislatur als Mitglieder der Kommission für Kultur und Freizeit gewählt.

Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, Beschluss

Im Hinblick auf die laufende Ortsplanungsrevision ist ein kommunaler Fuss- und Veloverkehrsrichtplan erarbeitet worden. Es handelt sich dabei um einen Teil-Verkehrsrichtplan mit Fokus auf sicheren Fuss- und Velowegen, insbesondere Schulwege. Für die Erarbeitung des Fuss- und Veloverkehrsrichtplans wurde die nichtständige Kommission Langsamverkehr geschaffen. Die öffentliche Mitwirkung fand Ende 2024 statt, die kantonale Vorprüfung 2025. Der Fuss- und Veloverkehrsrichtplan besteht aus dem Bericht zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan, dem Fuss- und Veloverkehrsrichtplan mit Massnahmenblättern sowie dem Kartenband zum Fuss- und Veloverkehrsrichtplan. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Grossen Gemeinderat. Anschliessend wird die Planung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht.

 

Beschluss:

Der GGR hat den Fuss- und Veloverkehrsrichtplan beschlossen.

Sanierungskonzept Liegenschaften Gemeinde Interlaken, Verpflichtungskredit

Der GGR hat am 9. Dezember 2025 den Vorgehensvorschlag für das Sanierungskonzept der gemeindeeigenen Bauten und Anlagen (Umsetzung der Motion Aulbach, Sanierungskonzept) einstimmig genehmigt. Die am 30. April 2024 erheblich erklärte Motion verlangt einen Zustandsbericht und ein Sanierungskonzept für die Gebäude in Gemeindebesitz. Ziel ist es, die langfristige Instandhaltung und Effizienz der Liegenschaften sowie die Planbarkeit und Finanzierung der dazu nötigen Investitionen sicherzustellen.

Nach dem Grundsatzbeschluss vom 9. Dezember 2025 hat der Gemeinderat dem GGR nun den Verpflichtungskredit für die Realisierung des Sanierungskonzepts beantragt. Für 14 Liegenschaften ist ein detaillierter Gebäudecheck (Gebäudecheck mit Zusatzmodulen) und für 11 Liegenschaften ein einfacher Gebäudecheck (nur Grundmodul) vorgesehen. Die Umsetzung des Sanierungskonzepts ist für die Jahre 2026 bis 2030 geplant. Massnahmen, die sich aus diesem Konzept ergeben, werden in einer zweiten Phase als separate Projekte behandelt.

 

Beschluss:

Der GGR hat für die Erarbeitung des «Sanierungskonzepts Liegenschaften Gemeinde Interlaken» einen Verpflichtungskredit von CHF 970'000 bewilligt (unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums).

Postulat Romang Biodiversität, Abschreibung

Die Umsetzung der Anliegen des Postulats wurde von Beginn weg an die Gesamtrevision der Ortsplanung geknüpft, die nach wie vor in vollem Gang ist. Da der GGR am 5. Mai 2026 eine weitere Fristverlängerung für die Beantwortung des Postulats abgelehnt hat, soll das Postulat als erledigt abgeschrieben werden.

Die Anliegen des Postulats wurden im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision inhaltlich umfassend berücksichtigt und soweit erfüllt, wie dies auf Stufe Gemeinde zweckmässig und möglich ist. Die neuen und überarbeiteten Vorschriften und Prinzipien sind die Grundlage für eine klimagerechte Weiterentwicklung des Siedlungsgebiets und für den nötigen Beitrag zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet. Sie sollen in erster Linie die Akteure für das Thema und die möglichen Lösungen sensibilisieren, so dass sich das Ortsbild langfristig an die neuen Rahmenbedingungen anpassen kann. Zwar steht die formelle Inkraftsetzung der Ortsplanung noch aus, doch die fachlichen Grundlagen liegen vor.

 

Beschluss:

Der GGR hat das Postulat als erledigt abgeschrieben.

25. August 2026

Bahnhofplatz Interlaken West - zusätzliche Sitzbänke

Der Bahnhofplatz Interlaken West erhält zusätzliche Sitzgelegenheiten. Der Gemeinderat hat beschlossen, das bestehende Angebot mit vier neuen Sitzbänken zu ergänzen, und dafür einen Nachkredit von CHF 10'000 bewilligt.

Auslöser für die Massnahme war ein Anliegen der Fachkommission 60+. Diese machte darauf aufmerksam, dass die bestehenden Sitzgelegenheiten insbesondere zu Spitzenzeiten häufig belegt sind und der Bedarf an zusätzlichen Aufenthaltsmöglichkeiten besteht.

Die Baukommission hat das Anliegen der Fachkommission 60+ aufgenommen. Sie kam zum Schluss, dass mit vier zusätzlichen Sitzbänken eine einfache, zweckmässige und wirtschaftliche Verbesserung erreicht werden kann.

Die neuen Sitzbänke werden an ausgewählten Standorten unter den bestehenden Bäumen auf dem Bahnhofplatz aufgestellt. Dadurch entstehen insgesamt 16 zusätzliche Sitzplätze. Die schattenspendenden Bäume sorgen insbesondere in den Sommermonaten für einen angenehmen Aufenthalt. Gleichzeitig werden die vorhandenen Bäume gezielt als natürliche Schattenspender genutzt, was der zunehmenden Hitzeentwicklung im Siedlungsraum Rechnung trägt. Die Massnahme entspricht damit auch den Bestrebungen der Gemeinde als Energiestadt, bestehende Infrastrukturen und Grünräume für eine klimaangepasste und ressourcenschonende Gestaltung des öffentlichen Raums einzusetzen.

Mit diesem Vorgehen setzt die Gemeinde auf eine unkomplizierte und verhältnismässige Lösung. Die Massnahme verbessert die Aufenthaltsqualität für Einheimische, Reisende und Gäste, ohne die offene Gestaltung des Bahnhofplatzes wesentlich zu verändern.

Das Werkhofteam der Gemeinde Interlaken stellte am Montag, 24. August 2026, die ersten beiden Sitzbänke auf. Im Verlaufe der Woche folgen die restlichen Sitzbänke.

Bahnhofplatz Interlaken West - zusätzliche Sitzbänke

20. August 2026

Start Ausschreibung Zwischennutzung Des-Alpes-Wiese

Im Rahmen der Legislaturziele hat der Gemeinderat Interlaken festgehalten, auf dem Des-Alpes-Areal jährlich eine Zwischennutzung zu ermöglichen. Dies im Rahmen einer Fahrnisbaute, die für maximal drei Monate aufgebaut werden kann. Angebote, die sich vor allem an die einheimische Bevölkerung richten, werden im Auswahlverfahren bevorzugt.

Nun fällt am 20. August der Startschuss für die Ausschreibung 2027. Organisationen, Vereine oder Privatpersonen können während gut zwei Monaten ihr Gesuch für die Zwischennutzung im kommenden Jahr einreichen.

Bedingungen:

  • Angebote für Einheimische werden bevorzugt

  • Dauer: Maximal 3 Monate am Stück im Zeitraum Juni bis Oktober

  • Die maximal mögliche Fläche ist fix festgelegt (s. Geländeplan)

  • Gebühr für die Nutzung der Wiese: pauschal CHF 2500.- für drei Monate. Allfällige Entschädigungen für Erwerbsausfall und/oder Landschaden sind mit dem Pächter zu klären.

  • Zufahrt/Erschliessung für motorisierten Verkehr via Strandbadstrasse

  • Keine Parkplätze vorhanden (öffentliche Parkplätze bspw. beim Kursaal oder bei der Schlosskirche nutzen)

  • Je nach Angebot muss vorgängig ein Depot geleistet werden

  • Ein gastgewerbliches Dauerangebot ist ausgeschlossen (keine Konkurrenz für das gemeindeeigene Restaurant Des Alpes)

Die Gesuche sind online an bauverwaltung@interlaken.ch zu senden. Ein Gesuch besteht aus maximal fünf Seiten und enthält den Angebotsbeschrieb, Lageplan und ein Nutzungskonzept. Physisch eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Die Eingabefrist endet am 30. Oktober 2026. Im Anschluss werden die Gesuche gesichtet. Der Gemeinderat entscheidet Mitte Dezember, welches Angebot 2027 ausgeführt werden darf, und wird das ausgewählte Projekt entsprechend kommunizieren.

14. August 2026

Gemeinderat Interlaken steht hinter Bödelibad-Sanierung

Das Freiluft- und Hallenbad Bödelibad ist bekanntlich dringend sanierungsbedürftig – im technischen, Innen- und vor allem im Aussenbereich. Der Gemeinderat Interlaken hat sich deshalb bereits mehrmals für die Sanierung ausgesprochen und möchte mit dieser Mitteilung eine Informationsgrundlage für die Bevölkerung auf dem Bödeli schaffen. Die Wichtigkeit des Bödelibads für die Bevölkerung ist aus Sicht des Gemeinderats unumstritten. Dem Gemeinderat ist es darum ein grosses Anliegen, dass die schützenswerte Anlage weiterhin betrieben wird und damit der Bevölkerung ein funktionstüchtiges Innen- und Aussenbad zur Verfügung steht.

 

Der zeitliche Horizont sieht vor, die Sanierung über zehn Jahre zu etappieren, vor allem die Erneuerung des Aussenbads drängt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 15,9 Millionen, die nach dem sogenannten “Bödelischlüssel” (Bevölkerungszahl) auf die Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen verteilt werden sollen. Vorgesehen sind neben der Sanierung des Frei- und Hallenbads auch die Erneuerung der Brücke. Weiter wird der Eingangsbereich umgebaut und eine PV-Anlage installiert.

 

In diesem Sanierungsprojekt ist die Sporthalle Bödelibad nicht enthalten. Aus Sicht des Gemeinderats Interlaken soll auch die Sporthalle Bödelibad so erneuert werden, dass sie für einen längerfristigen Zeitraum genutzt werden kann.

 

Der Gemeinderat Interlaken hofft, dass das Geschäft so rasch wie möglich auf den politischen Weg geschickt wird.

13. August 2026

Aus dem Gemeinderat

Mitgliedschaft im Verein hifidi (Hilfe in finanziellen Dingen)

Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Verein hifidi beizutreten. Durch den Verein hifidi werden Leute aus der Region unterstützt, die zwar ein eigenes Einkommen haben, damit aber nicht über die Runden kommen und durch die Maschen der behördlichen und privaten Angebote fallen. Hifidi bereinigt finanzielle Verhältnisse, regelt den Umgang mit Schulden und macht als einzige Fachstelle im Berner Oberland freiwillige Einkommensverwaltungen. Die Massnahmen erhalten die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Klientinnen und Klienten und verhindern Sozialfälle sowie teure Beistandschaften. Auch gesundheitliche Folgekosten und familiäre Probleme der Betroffenen mit den daraus entstehenden Folgekosten für die Gemeinden können vermindert werden. Nicht zuletzt werden dank dem Verein hifidi auch Krankenkassenprämien und Steuerrechnungen zuverlässig bezahlt. Der Gemeinderat hat gleichzeitig den Vereinsbeitrag von Fr. 3.– pro Einwohner für die ersten zwei Jahre 2027 und 2028 bewilligt.

1. August-Feier mit Drohnenshow

Der Gemeinderat dankt Interlaken Tourismus und allen involvierten Personen für die rasche Bereitstellung der Drohnenshow als Ersatz für das Feuerwerk, das wegen der Trockenheit nicht stattfinden konnte.

Die Drohnenshow war sehr gelungen und die Rückmeldungen aus der Bevölkerung waren durchwegs positiv. Besonders geschätzt wurde das Ausbleiben der ganztägigen Knallerei aufgrund des Feuerwerksverbots.

Der Gemeinderat wird die Erkenntnisse aus dieser erstmaligen Durchführung in seine künftigen Überlegungen einfliessen lassen.

Personelles

Per August 2026 dürfen wir drei Lernende bei der Einwohnergemeinde Interlaken begrüssen: Elona Hajdari und Adrian Rexhepi starten ihr 1. Lehrjahr als Kauffrau/Kaufmann EFZ. Elia Frauchiger absolviert bei uns das 3. Lehrjahr als Fachmann Betriebsunterhalt EFZ.

Erfreulicherweise bleibt uns Suena Furer nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufslehre als Kauffrau EFZ weiterhin erhalten. Seit dem 1. Juli 2026 ist sie als Sachbearbeiterin Bauverwaltung tätig.

Ein besonderes Jubiläum darf Corinne Aller feiern: Wir gratulieren ihr herzlich zu ihrem 20-jährigen Dienstjubiläum und bedanken uns für ihre langjährige Treue und ihren wertvollen Einsatz für die Einwohnergemeinde Interlaken.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen Start bzw. weiterhin viel Freude und Erfolg bei ihrer Tätigkeit für die Einwohnergemeinde Interlaken.

5. August 2026

Neues Elektrofahrzeug für den Werkhof Interlaken im Einsatz

Die Einwohnergemeinde Interlaken setzt ihren Weg hin zu einem klimafreundlichen Gemeindebetrieb konsequent fort. Am 29. Juli 2026 wurde das neue Elektrofahrzeug für den Werkhof geliefert und erfolgreich in Betrieb genommen. Mit der Beschaffung erweitert die Gemeinde ihre bestehende Elektrofahrzeugflotte und setzt einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Umsetzung ihrer Klimastrategie.

Das neue Fahrzeug kommt vielseitig im täglichen Werkhofbetrieb zum Einsatz. Eine besondere Bedeutung erhält die Anschaffung jedoch durch seinen Winterdiensteinsatz: Das Fahrzeug wird künftig auch für das Ausbringen von Streusalz eingesetzt und ist damit – soweit der Einwohnergemeinde Interlaken bekannt – das erste Elektrofahrzeug im Berner Oberland, das diese Aufgabe übernimmt. Damit zeigt Interlaken, dass sich auch anspruchsvolle kommunale Aufgaben wie der Winterdienst zunehmend emissionsarm erfüllen lassen.

Die Einwohnergemeinde verfügt bereits über mehrere Elektrofahrzeuge. Mit jeder Ersatzbeschaffung wird geprüft, ob ein fossil betriebenes Fahrzeug durch eine elektrische Alternative ersetzt werden kann. Dadurch werden nicht nur Treibhausgasemissionen reduziert, sondern langfristig auch Lärm- und Luftbelastungen im Gemeindegebiet verringert. Aktuell sind bereits rund die Hälfte der Kommunalfahrzeuge elektrisch unterwegs.

Mit der Inbetriebnahme des neuen Elektrofahrzeugs unterstreicht die Einwohnergemeinde Interlaken ihren Anspruch, ökologische Verantwortung mit einer zuverlässigen und leistungsfähigen öffentlichen Infrastruktur zu verbinden. Die Investition ist ein weiterer konkreter Schritt auf dem Weg zu klimaneutralen Gemeindebetrieben und zeigt, dass nachhaltige Lösungen im kommunalen Alltag erfolgreich umgesetzt werden können.

Die Klimastrategie der Einwohnergemeinde Interlaken sieht vor, dass die Gemeindebetriebe bis spätestens 2040 klimaneutral betrieben werden. Mit der schrittweisen Elektrifizierung aller Kommunalfahrzeuge werden die CO₂-Emissionen reduziert und gleichzeitig ein Beitrag zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Mobilität geleistet. Die Klimastrategie wurde vom Gemeinderat im Frühjahr 2026 verabschiedet und bildet die Grundlage für die klima- und energiepolitische Ausrichtung der Gemeinde.

Das neue Elektrofahrzeug ist eingeweiht. (v.l.) Remo Kröpfli, Garage Kröpfli GmbH, Sabrina Amacher, Ressortvorsteherin Tiefbau und Hermann Blatter, Fachgruppenleiter Strassenunterhalt
Das neue Elektrofahrzeug ist eingeweiht. (v.l.) Remo Kröpfli, Garage Kröpfli GmbH, Sabrina Amacher, Ressortvorsteherin Tiefbau und Hermann Blatter, Fachgruppenleiter Strassenunterhalt

6. Juli 2026

Reporting zum Zweitwohnungsanteil sowie zu den Baupolizeiverfahren

Mit Mitteilung vom 22. Januar 2026 zur Zweitwohnungsthematik hat die Gemeinde Interlaken angekündigt, die Transparenz gegenüber der Bevölkerung zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang erfolgt nun das quartalsweise Reporting zum Zweitwohnungsanteil sowie zu den Baupolizeiverfahren:

 

  • Der Anteil der Zweitwohnungen in der Gemeinde Interlaken liegt derzeit bei 15.3 % (gegenüber Vorquartal unverändert, Quelle: ARE).

  • Aktuell bearbeitet die Bauverwaltung 30 Baupolizeiverfahren rund um touristische Nutzungen (Vorquartal 34).

Wenn Sie Fragen zu baurechtlichen Themen haben, unterstützt Sie die Bauverwaltung gerne.

5. Juni 2026

Jahresrechnung 2025

Jahresrechnung schliesst um rund 5.9 Millionen Franken besser ab als budgetiert
Die Interlakner Jahresrechnung 2025 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 5.68 Millionen Franken im Gesamthaushalt, davon 5.70 Millionen Franken im allgemeinen Haushalt. Die Rechnung wird primär durch höhere Steuereinnahmen und eine stark unterdurchschnittliche Investitionstätigkeit geprägt.

23. April 2026

Neues Angebot: Altmetallentsorgung an öffentlichen Standorten

Ab Frühling 2026 kann an verschiedenen Standorten Altmetall gratis entsorgt werden. Hierfür werden in Zusammenarbeit mit der AVAG Umwelt AG entsprechende Sammelbehälter aufgestellt, analog den bestehenden Sammelbehältern für Altglas oder Alu- und Blechdosen. Damit wird der Service Public ausgebaut und gleichzeitig Wertschöpfung in die Region zurückgeholt.

In der Gemeinde Interlaken kommt das System seit dem 23. April 2026 an folgenden Standorten zum Einsatz:

  • Migroskreisel, General-Guisan-Strasse

  • Carparkplatz Waldeggstrasse

  • Bushaltestelle BZI, Obere Bönigstrasse

  • Goldswil-Viadukt, Kammistrasse

Mehr Informationen zur Altmetallsammlung an öffentlichen Sammelstellen finden Sie unter:

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11. März 2026

Erlass einer Planungszone Zweitwohnungen: Medienmitteilung

Der Gemeinderat Interlaken erlässt eine erneute Planungszone in den Wohn-, Misch- und Kernzonen, um den Schutz des Erstwohnungsraums sicherzustellen. Die Massnahme ist eine Reaktion auf den starken Anstieg von Zweitwohnungen in den letzten Jahren, der den Druck auf den Wohnungsmarkt weiter erhöht hat. Eine Arbeitsgruppe wird nun zusätzliche regulatorische Bestimmungen im Baureglement prüfen, um den Erstwohnungsschutz weiter zu stärken.

Gemeindegebiet Interlaken mit der eingezeichneten Planungszone

Der Gemeinderat Interlaken hat beschlossen, in den Wohn-, Misch- und Kernzonen per 11. März 2026 eine erneute Planungszone zu erlassen. Damit werden gestützt auf Art. 62 Baugesetz des Kantons Bern (BauG) seit drei Monaten hängige Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone für die Dauer der Planungszone von zwei Jahren und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt. Dies betrifft alle diesbezüglichen noch nicht bewilligten Baubewilligungs- oder Projektänderungsverfahren mit Eingangsdatum ab 11. Dezember 2025.

Was seit 2018 geschah

Die Gemeinde Interlaken reagierte bereits im Dezember 2018 als erste der Region mit einer Planungszone auf die wachsenden touristischen Übernachtungsangebote auf Plattformen wie Airbnb. Ende 2019 standen über 300 Angebote zur Verfügung. Die beschlossenen Regelungen für die Steuerung des Zweitwohnungsanteils wurden im März 2021 genehmigt und in Kraft gesetzt. Diese beinhalteten einen Erstwohnungsanteil von 25 resp. 50 Prozent in den Mischzonen sowie ein Verbot kurzzeitiger touristischer Vermietung von unter 3 aufeinanderfolgenden Nächten in der Wohnzone.

 

Nach dem Ende der Corona-Pandemie nahm der Tourismus wieder so stark Fahrt auf, dass die Logiernächte gegenüber der Vor-Corona-Zeit signifikant stiegen. Die umliegenden Gemeinden – Unterseen, Wilderswil, Bönigen, Iseltwald, Brienz, Schwanden bei Brienz, Sigriswil – reagierten mit Planungszonen, während der Gemeinde Interlaken ob der bereits beschlossenen Steuerelemente und dem Prinzip der Planbeständigkeit die Hände gebunden waren. So hat etwa die Bevölkerung von Wilderswil am 27. September 2025 mit einem Ja-Anteil von über 80 Prozent einer Änderung des Baureglements zugestimmt, die einen Erstwohnungsanteil von 70 Prozent über sämtliche Wohnzonen festlegt.

Starker Anstieg an Zweitwohnungen seit 2020

Die Massnahmen in den umliegenden Gemeinden erhöhten wiederum den Druck auf den Erstwohnungsmarkt in Interlaken. Die erwähnte Entwicklung der Logiernächte seit der Corona-Pandemie, die Zunahme von Zweitwohnungen und der Parahotellerie sowie die von den umliegenden Gemeinden erlassenen, strengen Regulierungsmassnahmen zeigen auf, dass sich die Ausgangslage seit der ersten Planungszone im Jahr 2018 deutlich geändert hat. So stiegen die Zweitwohnungen überproportional an. Die Anzahl Wohnungen erhöhte sich von 3431 im Jahr 2020 auf 3724 im Jahr 2025, was einem Anstieg von 8,5 Prozent entspricht. Der Zweitwohnungsanteil stieg in dieser Zeit jedoch von 428 auf 554 Wohnung und somit um 29,5 Prozent. Geht die Entwicklung in dieser Geschwindigkeit weiter – was aufgrund der bestehenden Bau- und Umnutzungsgesuche sehr wahrscheinlich ist – erreicht die Gemeinde Interlaken in wenigen Jahren die Schwelle von 20 Prozent an Zweitwohnungen und würde somit unter den Geltungsbereich des Zweitwohnungsgesetzes fallen.

 

Aufgrund der geänderten Umstände und des zusätzlichen Drucks auf den Erstwohnungsmarkt ist die Gemeinde gefordert, rasch neue Massnahmen zu erlassen. Der Gemeinderat stellt darum fest, dass die bisher ergriffenen Massnahmen nicht ausreichen, um den Wohnraum für die Bevölkerung (Erstwohnraum) wirksam zu schützen. Die stark geänderten Umstände ermöglichen es dem Gemeinderat, eine erneute Planungszone zu erlassen. Diese wird am Mittwoch, 11. März, im Amtsblatt und morgen Donnerstag, 12. März, zusätzlich im Anzeiger Interlaken offiziell publiziert.

Fokus auf die Wohnzonen

Die Gemeinde Interlaken will zeitnah zusätzliche Massnahmen prüfen, um den Schutz des Erstwohnungsraums sicherzustellen – speziell in den Wohnzonen. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Einführung weiterer regulatorischer Bestimmungen im Baureglement untersucht. Die Arbeitsgruppe besteht aus den drei Gemeinderatsmitgliedern Philippe Ritschard (FDP, Präsidium), Nathalie Günter (SP, Hochbau) und Sabrina Amacher (EVP, Tiefbau), zwei noch zu bestimmenden Baukommissionsmitgliedern, Bauverwalter Stefan Meier und Vertretern der ecoptima ag (Raumplanungsberatung). Der Gemeinderat sieht vor, dass aus allen Fraktionen des GGRs eine Person in der Arbeitsgruppe vertreten ist. Die erarbeiteten Massnahmen werden zur öffentlichen Mitwirkung gebracht.

 

Im Zusammenhang mit der SP-Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!», die im September 2024 in Interlaken eingereicht wurde, hat in den vergangenen Monaten eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderatsmitgliedern, dem Bauverwalter und Vertretern der ecoptima ag erste Massnahmenvorschläge diskutiert. Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, im Rahmen der laufenden Planungszone Massnahmen zu formulieren, die eine differenzierte Regelung der über Online-Plattformen angebotenen Übernachtungsmöglichkeiten ermöglichen und auch das Initiativkomitee überzeugen sollen.

Planungszone zum Erstwohnungsschutz

Planungszweck: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen und der Einschränkung der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen in den Wohnzonen, den Mischzonen sowie den Kernzonen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und der touristischen Vermietung zum Schutz von Erstwohnungen.
Planungsperimeter: gemäss öffentlich aufgelegtem Plan
Dauer: 2 Jahre
Wirkung: In den als Planungszone bezeichneten Zonen (Perimeter der Planungszone) darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte

Ablauf: Während der zweijährigen Planungszone erarbeitet die Arbeitsgruppe Massnahmenvorschläge, welche während des Verfahrens zur öffentlichen Auflage gebracht werden (Einladung zur Mitwirkung). Dies mit dem Ziel, das Gemeindebaureglement (GBR) zu überarbeiten. Die Beschlussfassung obliegt dem Grossen Gemeinderat (GGR), mit der Möglichkeit zum fakultativen Referendum. Die Genehmigung erfolgt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern.

Für die Erteilung von Bau- und Ausführungsbewilligungen im Perimeter der Planungszone werden folgende Richtlinien erlassen:

  • a) In den als Planungszone bestimmten Gebieten darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

  • b) Die Umnutzung von Erstwohnungen in Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig.

  • c) Die Umnutzung einer Erst- oder Zweitwohnung zur kurzzeitigen touristischen Vermietung, unabhängig ob gewerblich oder nicht, ist baubewilligungspflichtig.

  • d) Sämtliche seit dem 11. Dezember 2025 hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden während der Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderats, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.

  • e) Vor dem 11. Dezember 2025 eingeleitete Baubewilligungsverfahren werden von der Planungszone nicht berührt. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden.

  • f) Bauvorhaben, die den Planungszweck nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden.

  • g) Bewilligt werden dürfen auch bauliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

Haben Sie Fragen zu einem Baugesuch? Nehmen Sie gerne Kontakt mit der Bauverwaltung auf (033 826 51 21 oder bauverwaltung@interlaken.ch).

2. März 2026

Lindenallee: Sanierung und Erneuerung März 2026 bis November 2027

Die Sanierung und Erneuerung der Lindenallee beginnt am Montag, 2. März 2026, mit der ersten von insgesamt sechs Bauphasen. Die Arbeiten der ersten Etappe dauern voraussichtlich bis Anfang September 2026.

Während dieser Zeit wird die Lindenallee zwischen dem Kreisel Klosterstrasse und der Kreuzung Freiestrasse in Richtung Dorf gesperrt (Einbahnverkehr). Die signalisierte Umfahrung führt ab der Kreuzung über die Freiestrasse sowie via Schlossstrasse in die Klosterstrasse bis zum Kreisel.

Während der rund zweijährigen Baumassnahmen wird die Lindenallee umfassend erneuert und saniert. In der ersten Bauetappe (Abschnitt Kreisel Klosterstrasse bis Kreuzung Freiestrasse) sind auf der Nordseite Strassenbau- und Strassenbeleuchtungsarbeiten, die Sanierung der Schlossmauer sowie des Schlossweges und verschiedene Infrastrukturanpassungen vorgesehen. Auf der Südseite werden zudem Gehweg- und Werkleitungsarbeiten ausgeführt.

Die Sanierung und Erneuerung der Lindenallee ist ein Strassenbauprojekt unter der Federführung des Tiefbauamts des Kantons Bern.

12. Februar 2026

Aktualisierte Beschaffungsstandards

Eine nachhaltige Beschaffung reduziert die Umweltbelastung, schont Ressourcen und verbessert Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz. Kommunale Verwaltungen können damit eine Vorbildfunktion übernehmen und die Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Produkte fördern. 

Der Gemeinderat hat die seit 2021 geltenden Beschaffungsstandards auf der Grundlage des Beschaffungsstandard 2021 der Energiestadt aktualisiert. Der Beschaffungsstandard ist ein praktisches Hilfsmittel zur Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung. Er setzt Massstäbe oder verweist auf bestehende Beschaffungskriterien und Labels in den sechs Bereichen Papierprodukte, IT und Geräte, Innenbeleuchtung, Reinigung, Konsumgüter sowie Fahrzeuge. 

Beispielsweise sollen der Anteil Recyclingpapiere auf mindestens 80% steigen, LED-Lampen mit der besten verfügbaren Energieetikette gewählt oder Reinigungsmittel mit einem ökologischen Label verwendet werden. Bei Lebensmitteln, Textilien, Blumen und anderen Konsumgütern oder Dienstleistungen achtet die Gemeinde auf ökologische und soziale Kriterien und Labels und kauft bevorzugt lokal ein. 

Vor jeder Beschaffung ist grundsätzlich abzuklären, ob die Beschaffung tatsächlich nötig ist oder ob es Alternativen gibt. Bei der Beschaffung wird so gut wie möglich auf nachhaltige Kriterien geachtet. Nachdem die Produkte ihren Zweck erfüllt haben, müssen sie ökologisch entsorgt beziehungsweise rezykliert werden.

22. Januar 2026

Grundlagen und Massnahmen in der Zweitwohnungsthematik

Die Gemeinde Interlaken beschäftigt sich intensiv mit der Zweitwohnungsthematik und nimmt die Stimmung in der Bevölkerung ernst. Um mehr Transparenz zu schaffen, wird künftig quartalsweise ein Reporting mit dem Zweitwohnungsanteil und den Baupolizeiverfahren veröffentlicht. Ebenfalls informiert die Gemeinde über bereits getroffene Massnahmen und laufende Arbeiten.

Die Gemeinde Interlaken mit ihrer Bevölkerung von rund 6000 Personen gehört zu den meistbesuchten Tourismusdestinationen der Schweiz. Die Gäste aus dem Ausland tragen zur Wirtschaftsdynamik der Gemeinde bei, die über ein lebendiges Ortszentrum mit zahlreichen Läden und ein breites Angebot an Dienstleistungen und Übernachtungsmöglichkeiten verfügt. Allerdings hat sich das Beherbergungsangebot in den letzten Jahren auch durch Plattformen wie Airbnb verändert. Diese neue Art der Vermittlung kann für die ortsansässige Bevölkerung, die lokale Wirtschaft und die Behörden eine Reihe von Herausforderungen zur Folge haben. Die Gemeinde Interlaken nimmt Stellung zu den brennendsten Fragen.

Welche Massnahmen in Bezug auf Erhalt/Förderung von Erstwohnungen wurden in der Gemeinde bereits umgesetzt?
Welche Massnahmen in Bezug auf Erhalt/Förderung von Erstwohnungen sind in Planung?
Die Antworten finden Sie in der Medienmitteilung:

Quartalszahlen:

  • Der Anteil der Zweitwohnungen in der Gemeinde Interlaken liegt derzeit bei 14.9 % (Quelle: ARE).

  • Aktuell bearbeitet die Bauverwaltung 38 Baupolizeiverfahren rund um touristische Nutzungen.

15. Januar 2026

Sprechstunden Gemeindepräsident und Gemeinderat

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten oder einem Gemeinderatsmitglied besprechen möchten?

Gerne stehen Ihnen der Gemeindepräsident und die Gemeinderatsmitglieder abwechselnd für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in ihren Ressorts zur Verfügung.

Die Sprechstunde findet jeden 1. Montag im Monat von 16 Uhr bis 18 Uhr im Gemeindehaus statt:

  • 02.02.2026  Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

  • 02.03.2026  Nils Fuchs, Ressortvorsteher Sicherheit

  • 07.04.2026  (Dienstag nach Ostern, 15-17h) Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

  • 04.05.2026  Nathalie Günter und Sabrina Amacher, Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau

  • 01.06.2026  Andreas Ritschard, Ressortvorsteher Bildung

  • 06.07.2026  Zina Uberti, Ressortvorsteherin Soziales

  • 03.08.2026  Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

  • 07.09.2026  Erich Häsler, Ressortvorsteher Finanzen

  • 05.10.2026  Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

  • 02.11.2026  Nathalie Günter und Sabrina Amacher, Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau

  • 07.12.2026  Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Tel. 033 826 51 41, für die Sprechstunden an.

14. Januar 2026

Brandschutz: Sicherheit in Gastronomie, Clubs und Eventlocations

Der Brand in Crans-Montana hat das Interesse am Thema Brandschutz in Gastronomie- und Clubbetrieben und anderen Veranstaltungsorten deutlich erhöht. Hier finden Sie alle wichtigen und relevanten Informationen dazu:

13. Januar 2026

Anmeldeformular Warenmärkte 2026 am Höheweg in Interlaken

Die Warenmärkte finden 2026 an folgenden Daten statt:

  • Sonntag, 12. April 2026, Frühlingsmarkt

  • Sonntag, 7. Juni 2026, Junimarkt

  • Sonntag, 30. August 2026, Herbstmarkt

  • Sonntag, 1. November 2026, Novembermarkt

Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Warenmärkte 2026 in Interlaken.

6. Januar 2026

Solarenergie im Fokus: Neue Vorgaben ab 2026

Teilrevision Kantonales Energiegesetz – Solarpflicht
Am 1. Januar 2026 traten die Änderungen des Kantonalen Energiegesetzes in Kraft. Neu müssen auch Neubauten und Erweiterungen mit weniger als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche Solarenergie nutzen. Geeignete Dachflächen sind dabei möglichst vollständig mit Solaranlagen auszustatten. Für kleine Wohnbauten gelten besondere Bestimmungen für die Solarausstattungspflicht.

Bei umfassenden Dachsanierungen bestehender Gebäude ist eine Meldepflicht für die Eignung der Solarenergienutzung notwendig.

Für neue grosse Parkplätze und für Park-and-Ride-Anlagen gelten künftig Anforderungen an die Solarausstattung.

Baubewilligungsfreie Fassadensolaranlagen – Merkblatt
Der erste Teil der Revision des Raumplanungsgesetzes, 2. Etappe (RPG 2), trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Raumplanungsverordnung legt in Artikel 32abis fest, unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen an einer Gebäudefassade ohne Baubewilligung installiert werden dürfen. Die Voraussetzungen werden im neuen Merkblatt «Baubewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden im Meldeverfahren» visualisiert und erläutert.

Bei Fragen steht Ihnen die öffentliche regionale Energieberatung der Regionalkonferenz Oberland-Ost gerne zur Verfügung.

31. Dezember 2025

Unterstützung durch den Zuccotti-Fonds

Der Zuccotti-Fonds bezweckt, bedrängten oder kranken Menschen jeden Alters einen Erholungs- oder Therapieaufenthalt, der nicht anderweitig bezahlbar ist, zu ermöglichen. Grundsätzlich richtet er sich an Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Interlaken wohnen.

Die Unterstützung kann bei der Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Soziales, beantragt werden.

Zum Beispiel für:

  • Notwendige und durch die Versicherungen nicht abgedeckte medizinische oder zahnmedizinische Behandlungen, Therapien oder Pflegeangebote.

  • Dringend benötige Erholungsurlaube oder Lager für stark belastete Familien, Einzelpersonen oder Kinder.

  • Teure Einzelbegleitungen in Ferienangeboten für Menschen mit starken Behinderungen.

Gemeinde Interlaken

Herzlich willkommen! Sie finden hier vielfältige Informationen zur Gemeinde Interlaken. Finden Sie etwas nicht, helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung gerne weiter.
Geniessen Sie Ihren Aufenthalt in Interlaken, sei es elektronisch auf der Website, aber vor allem auch real in unserer attraktiven Gemeinde in einer wunderschönen Umgebung.

Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

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