Bericht der Geschäftsprüfungskommission
Der Bericht, den die GPK nach Artikel 28 und 29 des Geschäftsreglements des Grossen Gemeinderats jährlich vorlegt, wurde diskussionslos zur Kenntnis genommen.
Der Verwaltungsbericht fasst die Tätigkeiten, Projekte und Entwicklungen des vergangenen Jahres zusammen und zeigt allerlei Interessantes und Wissenswertes aus den verschiedenen Ressorts auf. Er wurde dankend zur Kenntnis genommen.
Änderung Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR)
Das Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) stützt sich auf das kantonale Baugesetz. Der Gemeinderat beantragt eine Änderung von Artikel 3 zu Verfahren, Fälligkeit und Sicherung. Die neue Fassung entspricht einer Variante des Musterreglements des Kantons.
Nach heutigem Recht wird die Mehrwertabgabe nach der Rechtskraft einer Überbauungsordnung (UeO) festgelegt. Fällig wird sie bei der Überbauung oder beim Verkauf, jeweils pro Grundstück und nur in dem Umfang, der tatsächlich genutzt wird.
Gemäss Antrag des Gemeinderats wird die Mehrwertabgabe bei Einzonungen weiterhin mit der Überbauung oder der Veräusserung fällig, so wie es das kantonale Baugesetz vorsieht. Bei Umzonungen und Aufzonungen wird die Fälligkeit neu auf den Zeitpunkt der Überbauung gemäss Art. 2 Abs. 2 Baubewilligungsdekret (BewD) festgelegt.
Der GGR hat die Änderung von Artikel 3 des Reglements über die Mehrwertabgabe (MWAR) vom 2. Mai 2017 mit Inkrafttreten auf den 1. Juli 2026 genehmigt.
Motion Schütz/Balmer, Wiedereinführung der Schulkommission, Beantwortung
Die Motion verlangt die Wiedereinführung einer Schulkommission und führt eine Reihe von Punkten auf, die dabei berücksichtigt werden sollen.
Aus Sicht des Gemeinderats liegt der Kern des Anliegens der Motionäre weniger in einer strukturellen Neuausrichtung als im Wunsch nach vertiefter Partizipation und verbesserter Rückkopplung. Diese Anliegen sind berechtigt, werden jedoch durch die bestehenden Gefässe bereits abgedeckt.
Die bestehenden gesetzlichen, organisatorischen und qualitätssichernden Strukturen gewährleisten eine klare, wirksame und demokratisch legitimierte Führung der Schule Interlaken. Strategische und operative Verantwortlichkeiten sind nachvollziehbar verteilt und werden regelmässig überprüft. Interne und externe Vorgaben und Rückmeldungen sichern die kontinuierliche Steuerung und Weiterentwicklung der Schule. Diese Rückmeldungen erfolgen sowohl durch das kantonale Schulinspektorat als auch durch interne Instrumente, wodurch die Einhaltung von Vorgaben geprüft und die Weiterentwicklung der Schule systematisch gesteuert wird.
Die Wiedereinführung einer Schulkommission würde die vorhandenen Verantwortlichkeiten nicht sinnvoll ergänzen. Sie würde zu zusätzlichen Schnittstellen, administrativem Mehraufwand und Kosten führen, ohne nachweisbaren Mehrwert für Qualitätssicherung oder Steuerung.
Aus fachlicher Sicht besteht kein organisatorischer oder sachlicher Bedarf für die Wiedereinführung einer Schulkommission. Deshalb beantragte der Gemeinderat, die Motion für nicht erheblich zu erklären.
Der GGR hat die Motion für nicht erheblich erklärt.
Postulat Romang, Biodiversität, zweite Fristverlängerung
Das Postulat Romang verlangt vom Gemeinderat, in einem Bericht Zustand, Entwicklung und Handlungsmöglichkeiten für mehr Biodiversität in Interlaken darzulegen. Die Erfüllung (soweit als möglich und sinnvoll) soll mit der im Mai 2021 lancierten Ortsplanungsrevision erfolgen.
Die Ortsplanungsrevision ist nach wie vor in vollem Gang; mit der Inkraftsetzung ist kaum vor 2028 zu rechnen. Deshalb beantragte der Gemeinderat eine weitere Fristverlängerung bis August 2029. Gleichzeitig hat er im Bericht an den GGR Einblick in die Thematik «Biodiversität» im Zusammenhang mit der laufenden Ortsplanungsrevision gegeben. Im Baureglement sollen die entsprechenden Prinzipien für die Umgebungs- und Aussenraumgestaltung ergänzt werden. Die neuen / überarbeiteten Vorschriften und Prinzipien bilden die Grundlage für eine klimagerechte Weiterentwicklung des Siedlungsgebiets und für den nötigen Beitrag zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet. Sie sollen in erster Linie die Akteure für das Thema und die möglichen Lösungen sensibilisieren, so dass sich das Ortsbild langfristig an die neuen Rahmenbedingungen anpassen kann.
Der GGR hat die Fristverlängerung für die Beantwortung des Postulats mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
Klimastrategie Interlaken, Kenntnisnahme
Der Gemeinderat hat am 1. April 2026 die Klimastrategie der Gemeinde Interlaken verabschiedet. Die Strategie definiert konkrete Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ziel ist es, die Lebensqualität langfristig zu sichern und Interlaken nachhaltig weiterzuentwickeln.
Die Klimastrategie entstand in Zusammenarbeit mit weiteren Gemeinden im Rahmen des regionalen Projekts «Gemeinsam zur Klimastrategie» der Regionalkonferenz Oberland-Ost und wurde unter Einbezug von Politik, Fachpersonen, Verwaltung und Bevölkerung erarbeitet. Sie bildet künftig die Grundlage für die klima- und energiepolitische Ausrichtung der Gemeinde.
Interlaken setzt sich zum Ziel, die Treibhausgasemissionen auf dem gesamten Gemeindegebiet bis zum Jahr 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Die Gemeindebetriebe sollen dieses Ziel bereits bis 2040 erreichen. Damit leistet die Gemeinde ihren Beitrag zur Erreichung des nationalen Klimaziels Netto-Null bis 2050 und orientiert sich an den Vorgaben des Kantons Bern.