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Sie sind nach Interlaken zugezogen und wir heissen Sie herzlich willkommen!

Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innerhalb von 14 Tagen ab Zuzugsdatum persönlich zu erfolgen.

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumenten mit:

Anmeldung für Schweizerinnen und Schweizer

  • Identitätskarte oder Pass

  • Familienausweis oder Geburtsscheine (bei Anmeldung Kinder)

  • Sorgerechtsentscheid bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern

  • Mietvertrag

Ab 01. Februar 2024 ist eine Hinterlegung des Heimatscheines im Kanton Bern nicht mehr nötig.
Gleichzeitig werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt.

Kosten

CHF 20.00 pro volljährige Person

Anmeldung für ausländische Staatsangehörige

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumenten mit:

  • Gültiges Reisedokument

  • Ausländerausweis (falls vorhanden)

  • Abmeldebestätigung der früheren Schweizer Wohnsitzgemeinde

  • Mietvertrag

  • Arbeitsvertrag (bei Neueinreise in die Schweiz - falls vorhanden)

  • Heiratsurkunde (bei Neueinreise in die Schweiz)

  • Geburtsscheine der Kinder (bei Neueinreise in die Schweiz)

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Neueinreise in die Schweiz - falls vorhanden)

Kosten

CHF 25.00 pro volljährige Person
Weiter fallen individuelle Gebühren für die Ausländerausweise an.


Hinweis zum Krankenkassenobligatorium
 

Alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen sind verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern. Dies muss innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder bei Geburt erfolgen. Die Versicherung kann frei gewählt werden.

Ebenfalls versicherungspflichtige sind Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, dafür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Krankenkassenbefreiung. Es gibt bestimmte Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Weitere Informationen finden Sie unter